Losverkauf-Verbot auf Volksfest schlägt hohe Wellen: So ist die Regelung in Freising

Die Regierung verbietet der Stadt Dachau, auf dem Volksfest Lose an Minderjährige zu verkaufen. Das BRK, das in der Domstadt einen Glückshafen betreibt, erklärt die Regelung in Freising.
Freising – In der Dachauer Stadtverwaltung schrillen derzeit die Alarmglocken: Der Volksfest-Glückshafen, den die Stadt betreibt und dessen Erlös einem wohltätigen Zweck zugute kommt, werde offiziell in einer Mitteilung der Regierung plötzlich als Glückspiel eingestuft, bei dem Kinder unter 18 Jahren keine Lose mehr kaufen dürfen.
Dachaus Oberbürgermeister Florian Hartmann kann über das Verbot nur den Kopf schütteln: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass von unserem Glückshafen schon mal ein Kind glücksspielsüchtig geworden ist.“ Hartmann ist aber froh, dass sich das Verbot nur auf die Kaufhandlung, also auf die Geldübergabe bezieht: „Lose aus den Schüsseln ziehen dürfen Kinder und Jugendliche zum Glück nach wie vor.“
BRK-Freising kennt Problematik
Albert Söhl, dem Kreisgeschäftsführer des BRK Freising, das einen Glückshafen am Freisinger Festplatz betreibt, ist die Problematik bekannt: „Für mich ist das nichts Neues. Wir wurden bereits vor zwei oder drei Jahren auf diesen Umstand hingewiesen.“ Doch es gab für das Freisinger BRK – anders als für die Stadt Dachau – keinerlei Änderungen: Beim BRK dürfen auch weiterhin Kinder unter 18 Jahre Lose kaufen.
Einstufung vom Umsatz abhängig
Denn: „Die Einstufung als Glücksspiel hängt vom Umsatz des jeweiligen Glückshafens ab. Der darf nicht über 40.000 Euro liegen“, erklärt Söhl: „Ich kann mir vorstellen, dass Dachau eben diese Grenze jetzt gesprengt hat und deswegen so eingestuft wurde.“ Im BRK-Glückshafen der Domstadt Freising liege der Umsatz unter 39 000 Euro, sodass die Klausel, dass Kinder unter 18 Jahren keine Lose kaufen dürfen, nicht greife.