Abriss abgelehnt: Moosburgs Räte halten schützende Hand über Baudenkmal

Der Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses in der Moosburger Innenstadt möchte den Bau abreißen - doch die Stadträte spielen bei diesem Plan nicht mit.
Moosburg – Das baufällige Haus mit der auffälligen Fassade ist definitiv ein Farbtupfer in der Moosburger Innenstadt – und ein anerkanntes Baudenkmal. Wegen eines Antrags des Besitzers auf den Hausabriss musste sich nun der Bauausschuss mit dem Gelände befassen und lehnte die Beseitigung ab.
Das Haus liegt direkt an der Einmündung der Leinbergerstraße in die Thalbacher Straße zwischen ehemaliger Metzgerei Keller, alter Polizei und Feuerwehrhaus. „Das Gebäude gehört sicherlich zum Stadtbild“, sagte Ludwig Kieninger (FW), „aber ich frage mich auch, ob ich da drin wohnen möchte.“ Er sagte, dass an dem Gebäude für eine neue Wohnnutzung schon sehr viel getan werden müsste. Und damit war die Frage über den Aufwand in den Raum gestellt.
Evelin Altenbeck (Grüne) hatte eine klare Meinung, „weil wir eine historische Altstadt und damit als Stadt auch eine Verpflichtung haben“. Das Haus könne saniert und wieder bewohnbar gemacht werden. Sie verwies darauf, dass es in der Thalbacher Straße oder am „Plan“ verschiedene Positivbeispiele gebe, wie geschützte Gebäude erneuert werden könnten. Altenbeck hatte wenig Verständnis für den Antragsteller: „Wenn ein Investor ein Baudenkmal kauft, dann muss er auch wissen, auf was er sich einlässt.“ Stefan John (Linke) betonte ebenfalls, „dass wir uns hier dem Stadtbild verpflichtet fühlen“. Hans Reif (FW) sprach die Meinung seiner Vorredner noch deutlicher aus: „Wir können es uns nicht leisten, hier ein Baudenkmal nach dem anderen platt zu machen.“
„Kein Recht auf Maximierung der Einnahmen“
Ein wichtiger Aspekt in der Debatte über den am Ende einstimmig abgelehnten Abrissantrag war die Größe des Grundstücks. In anderen Bereichen des Areals stehen die Gebäude nicht unter Denkmalschutz und können rechtlich problemlos durch neue Bauwerke ersetzt werden. Alfred Wagner (Grüne) ergänzte nur noch, dass es kein Recht des Grundstücksbesitzers auf die Maximierung der Einnahmen gebe. Der Bauherr könne auch andere Lösungswege finden.
Im Bauausschuss war man überzeugt, dass der Besitzer auf seinem zentral gelegenen Grundstück auch ohne den Abriss des geschützten Hauses Ideen und Projekte entwickeln wie umsetzen könne. Die Ablehnung des Baudenkmal-Abrisses geht nun an das Freisinger Landratsamt weiter, wo sich dann das Amt für Denkmalschutz den Fall ansehen wird und Vorschläge erarbeitet werden, was aus dem Hingucker an der Kreuzung werden könnte.
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