Warnung an Vogelhalter: Geflügelpest bei Wanderfalken im Kreis Freising nachgewiesen

Ein mit Geflügelpest infizierter Wanderfalke wurde in Moosburg gefunden. Das Landratsamt Freising weist daher erneut auf die erhöhten Bio-Sicherheitsmaßnahmen hin.
Moosburg – Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einem Wanderfalken aus dem Stadtgebiet Moosburg das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen, teilte gestern das Landratsamt mit: „Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden alle Geflügelhalter darauf hin gewiesen, sich strikt an die bereits im Dezember 2022 für den gesamten Landkreis angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten“, meldet Pressesprecher Robert Stangl.
Alle Geflügelhalter müssen Maßnahmen konsequent einhalten
„In der entsprechenden Allgemeinverfügung sind unter anderem ein Ausstellungsverbot für Geflügel, ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis Freising festgelegt. Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden“, heißt es weiter. Und: „Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Allgemeinverfügung ist unter www.kreis-freising.de zu finden.“
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Das Landratsamt bittet zudem vorsorglich alle Geflügelhalter, „sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden infizierter Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich ist“. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt darauf hin, „dass sich aktuell fünf tot aufgefundene Wildvögel (vier Schwäne und ein Blässhuhn) in Abklärung befinden und weitere positive Befunde somit jederzeit übermittelt werden können“.
Tote Vögel nicht berühren
Grundsätzlich gelte H5N1 „als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten“. Das Landratsamt Freising bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundorts zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.
Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter (auch Kleinstbestände) auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht angezeigt hat, muss das umgehend unter Tel. (0 81 61) 600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere nachholen. ft
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Gut zu wissen
- Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abgerufen werden. Diese enthält unter anderem veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Infos zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht ein.
- Aktuelle Infos zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des LGL (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.