- vonHans Kürzlschließen
Datenschutz, Internet, Haftungsbestimmungen – seit der letzten Änderung der Satzung für die Gemeindebücherei hat sich viel geändert.
– Dies war für den Gemeinderat Grund genug, die Satzung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtung an sich anzupassen. Die Gebührensatzung wurde auf Wunsch des Büchereipersonals vereinfacht, um den Arbeitsaufwand zu mindern.
Danach beträgt zum Beispiel die Jahresgebühr zwölf Euro, für Familien 18 Euro. Neu eingeführt wird eine sogenannte Vormerkgebühr in Höhe von 50 Cent. Finanzreferent Hans Hösch (CSU) kritisierte die Gebühr als kurios. „Sie ist den Aufwand nicht wert.“ Von Seiten der Büchereileitung wurde angeführt, dass dies eine Art Erziehungsgebühr sei. „Die Reservierungen werden mit Gebühr ernster genommen“, sagte Gisela Lehner.
Während bei diesen Punkten noch Einigkeit im Gemeinderat herrschte, war die Frage der Gebührenbefreiung umstrittener. Nach längerer Diskussion wurde letztlich mit breiter Mehrheit die Gebührenbefreiung für folgende Personengruppen abgesegnet: Schüler ab dem siebten Lebensjahr bis zum Ende ihrer Schulzeit, Studenten und Auszubildende. Außerdem ist die Bibliotheksnutzung für Personen, die sich freiwillig für soziale Belange einsetzen und diese oder vergleichbare Tätigkeiten in Vollzeit für mindestens sechs Monate erfüllen, kostenlos. Im Einzelfall entscheidet die Büchereileitung über die Beitragsbefreiung.
Die Diskussion um die benannten Personenkreise hatte Gemeinderat Michael Wölfl launig kommentiert: „Warum setzen wir nicht einfach alle beitragsfrei?“