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Bäume am südlichen Viehmarktplatz werden gefällt

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Von: Thomas Steinhardt

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Die Bäume gelten als nicht mehr erhaltensfähig.
Die Bäume gelten als nicht mehr erhaltensfähig. © mm-Archiv

Am südlichen Viehmarktplatz in Bruck werden nächste Woche Bäume gefällt. Hintergrund sind die bevorstehenden Baumaßnahmen.

Fürstenfeldbruck - Am Mittwoch, 1. Februar, werden die Bäume im Bereich der südlichen Platzfläche gefällt. Das teilt die Stadt Fürstenfeldbruck mit. Daher ist der Parkplatz an diesem Tag in der Zeit von 6 bis 18 Uhr gesperrt. Die Fällung erfolgte im Vorgriff auf die vorraussichtlich im Sommer beginnende Baumaßnahme zur Umgestaltung des Viehmarktplatzes, so die Stadt.

Externes Gutachten

Bereits im Jahr 2021 sei der schlechte Zustand der Bäume durch ein externes Gutachten einer Fachfirma festgestellt worden, betont die Stadt. Die Bäume seien unter anderem durch das fortgeschrittene Alter und den zunehmenden Pilzbefall / Faulstellen als nicht erhaltenswert eingestuft worden. Die Lebenszeit von Kirschbäumen beträgt im Schnitt 30 bis 50 Jahre.

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Damals wurden im Anschluss an das Gutachten direkt zwei der Kirschbäume aufgrund von extremer Fäulnis und fehlender Standsicherheit gefällt. Angesichts des schlechten Zustands und des fortgeschrittenen Alters der verbleibenden Bäume ist aber ein Erhalt und eine Integration in die Planung der Umgestaltung nicht zielführend, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Die Neuplanung

Vielmehr lege die Stadtverwaltung Wert darauf, bei der Neuplanung neue, klimaresistente und schattenspendende Bäume – ebenfalls mit schönem Blühaspekt – vorzusehen und so den Platz auch für die kommenden Generationen zu einem grünen Aufenthaltsort zu gestalten. Die zu fällenden elf Kirsch- und zwei Ahornbäume werden durch 16 neue große Stadtklimabäume ersetzt. Zusätzlich sind drei große und mehrere kleine Staudenbeete sowie auch einige Pflanztröge geplant, so die Stadt.

Artenschutzrechtliche Prüfung

Aufgrund des Paragrafs 39 des Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz wild lebender Pflanzen und Tiere muss die Fällung bis zum 28. Februar erfolgt sein. Danach beginnt der Schutzzeitraum, in dem Fällungen streng untersagt sind, berichtet die Stadt.

Die Bäume seien vorab auf artenschutzrechtliche Belange wie Fortpflanzung- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten untersucht worden. „Es wurden keine Hinweise auf ebensolche gefunden.“ Diese Ergebnisse wurden fotografisch dokumentiert und die zuständigen Behörden informiert.

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