Containering-Prozess: Grüne Jugend zeigt sich mit den Angeklagten solidarisch

Zwei Studentinnen aus Olching stehen demnächst vor Gericht, weil sie Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarkts gestohlen haben sollen. Die Grüne Jugend im Landkreis Fürstenfeldbruck ergreift nun Partei für die beiden jungen Frauen.
Update, 19. August 2020: Ist Containern Diebstahl? Die Entscheidung vor Gericht ist nun gefallen.
Fürstenfeldbruck/Olching - Die Grüne Jugend im Kreis Fürstenfeldbruck ist der Auffassung, dass Containern nicht als Verbrechen geahndet werden dürfe. An dieser Stelle sei dringend eine Änderung des Strafgesetzbuches nötig. „Containern stellt in unseren Augen eine dringend notwendige Kritik an der immer weiter ausufernden Wegwerfgesellschaft dar“, schreibt Gina Merkl, Sprecherin der jungen Grünen. Dass es im Fall von Franzi und Caro überhaupt zu einer Verhandlung komme, sei eine Farce und eine Verhöhnung all jener, die täglich weltweit an den Folgen fehlender Lebensmittel stürben, sagt Merkl in Bezug auf den Fall, bei dem zwei Frauen unrechtmäßig Lebensmittel aus einem abgesperrten Container gestohlen hatten.
„Etwa ein Drittel der produzierten Lebensmittel landet im Müll, das ist ein Skandal“, so Merkl. Dies nicht nur im Sinne der Verschwendung an sich, sondern auch bezüglich der Verschwendung von Ressourcen sowie einer unnötig erhöhten Treibhausgas-Emission. „Wir begrüßen das breite Engagement der beiden Studentinnen und solidarisieren uns mit ihren Forderungen. Es muss einen fundamentalen Wandel im Umgang mit Lebensmitteln hin zu mehr Wertschätzung geben“, so Merkl.
Co-Sprecher Manuel Eberhardt ergänzt: „Eine Klassifizierung des ,Mülls` als herrenloses Gut wäre zumindest eine kurzfristige Lösung zur rechtlichen Legalisierung des Containerns. Das notwendige fundamentale Umdenken im Umgang mit Lebensmitteln wird aber leider nicht von heute auf morgen erfolgen.“ Deswegen fordern die jungen Grünen alle Lebensmittelvertriebe auf, ihren „Müll“ für Lebensmittelretter sowie Bedürftige zugänglich aufzubewahren und die Mitnahme nicht anzuzeigen.
Angebliche rechtliche Sachzwänge seien keine Begründung für die Versiegelung durch Schösser, Ketten und Zäune. „Vor diesem Hintergrund kritisieren wir insbesondere die Vorgehensweise der lokalen Supermarktketten wie Lidl und Aldi, die ihren ,Müll´ besonders verstärkt absicherten.
Der Prozess soll am 30. Januar am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck stattfinden.
Auch interessant:
Lebensmittel-Retter Fürstenfeldbruck grenzen sich vom Containern ab