Einschneidende Asyl-Maßnahme: Kein Geld mehr für Abschiebe-Kandidaten

Auf viele ausreisepflichtige Flüchtlinge kommen einschneidende Änderungen zu: An sie werden ab 1. Januar zwar noch Sachleistungen ausgeteilt, aber kein Geld mehr ausbezahlt.
- Für viele ausreisepflichtige Flüchtlinge kommen einschneidende Änderungen zu
- Insgesamt könnten im Landkreis Fürstenfeldbruck rund 300 Personen betroffen sein
- Es gibt besondere Regelungen
Fürstenfeldbruck – Insgesamt betroffen sein könnten von der neuen Regelungen um die 300 Flüchtlinge im Landkreis Fürstenfeldbruck. Das Landratsamt reagiert mit der Streichung der Finanzmittel auf eine entsprechend geänderte Bundesgesetzgebung. Die betroffenen Migranten werden zunächst angehört. Je nach Ergebnis ergeht dann ein entsprechender Bescheid, der zum 1. Januar 2020 Gültigkeit erlangt.
Insgesamt verknüpft sich mit der Durchsetzung der Neu-Regelungen bei Beobachtern eine gewisse Sorge vor Unruhen und Protestaktionen respektive vor anderen Folgen im Zusammenleben in und außerhalb der Unterkunft.
Fürstenfeldbruck: Kein Taschengeld mehr im Ankerzentrum
Unterscheiden muss man zwischen Ankerzentrum und kleineren Unterkünften, wie eine Sprecherin des Landratsamts auf eine entsprechende Anfrage des Tagblatts hin erklärt. Für die Betroffenen in der Unterkunft am Fliegerhorst bedeutet das dann: sie bekommen zwar Essen und Unterkunft und das allernötigste zum Leben in Form von Sachleistungen (etwa auch Hygienepakete), aber kein Taschengeld mehr und kein allgemeines MVV-Ticket.
Im Ankerzentrum am Brucker Fliegerhorst hat das hier für die Auszahlung der Leistungen zuständige Landratsamt bisher 74 Personen angehört. Es handelt sich um Migranten, deren Asyl-Anträge als unzulässig abgelehnt und deren Abschiebung angeordnet, aber aus verschiedenen Gründen nie vollzogen wurde. Auch wenn die Betroffenen Rechtsmittel gegen die drohende Abschiebung eingelegt haben, wird das Taschengeld gestrichen. Es sei denn, die Rechtsmittel haben aufschiebende Wirkung. Einige weitere Anhörungen im Ankerzentrum stehen offenbar noch aus.
Eine Einzelperson – bei Familien gibt es Staffelungen – bekommt im Ankerzentrum derzeit zusätzlich zu Essen und Unterkunft derzeit 97 Euro je Monat in Bar ausgezahlt und das MVV-Ticket im Wert von 31,80 Euro. Die beiden letzteren Leistungen entfallen dann. Einzelne Fahrten zu Behörden werden, so sie als nötig gelten, bezahlt.
Flüchtlinge: Kürzung der Leistungen in den dezentralen Unterkünften
In den kleineren Unterkünften im Landkreis, dezentral genannt, leben laut Landratsamt derzeit 180 Migranten, die eigentlich ausreisepflichtig sind. Diese bekommen trotz der Einführung des Sachleistungsprinzips weiterhin Bargeld.
Der Grund: in den kleineren Unterkünften gibt es keine zentrale Essens-Ausgabe, die Flüchtlinge müssen sich also selbst versorgen. Ein einzelner Mann bekommt dann 154 Euro im Monat. Bei den dezentral untergebrachten ausreisepflichtigen Migranten handelt es sich also nicht um eine komplette Streichung der Finanzmittel, sondern um eine Kürzung. Bei 15 der 180 potentiell Betroffenen wurde eine solche bereits angekündigt.
Besondere Regeln gibt es für Geflüchtete, die zwar ausreisepflichtig sind, die aber aus von ihnen selbst nicht verursachten Gründen nicht ausreisen können. Diese Härtefallregelung dürfte allerdings kaum auf Flüchtlinge zutreffen, die nach dem Dublin-III-Verfahren ausreisepflichtig sind, also die in andere europäische Länder zurück gehen müssten, hieß es.
Der Abschiebestopp für Syrer soll nach dem Willen der Innenminister von SPD und Union gelockert werden - dabei kommen auf die Politiker aber Schwierigkeiten zu.
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