Grundsteuer: Die Spannung in den Rathäusern steigt

Derzeit plagen sich viele Eigentümer von Immobilien mit der neuen Grundsteuererklärung herum. In den Kommunen wartet man bereits gespannt auf die Ergebnisse.
Landkreis – Noch ist in vielen Rathäusern aber unklar, wie sich die neu berechnete Steuer auswirkt. Änderungen der Hebesätze sind in Zukunft nicht ausgeschlossen.
Es war eine Ungleichbehandlung der Grundbesitzer: Die Grundsteuer wurde auf Basis der veralteten Einheitswerte berechnet. Diese wurden in der Vergangenheit aber nie angepasst, weshalb für vergleichbare Objekte aus unterschiedlichen Baujahren oft ganz unterschiedliche Steuern fällig wurden. Dem hat der Bundesrat mit der Reform nun einen Riegel vorgeschoben.
Aufkommensneutral
Vorgabe der Staatsregierung ist, dass die Grundsteuer auch nach der Reform aufkommensneutral ist. Soll heißen: Die Gemeinden sollen nachher nicht mehr oder weniger einnehmen als vorher –wenngleich sich für einzelne Grundbesitzer durchaus eine Mehrbelastung ergeben kann. Ob sich die Aufkommensneutralität ohne Änderung der Hebesätze realisieren lässt, muss sich aber erst noch zeigen. In den meisten Gemeinden zuckt man mit den Schultern, wenn die Frage nach den Auswirkungen der Reform auf die Einnahmehöhe fällt. Man weiß es noch nicht.
In Olching wagt man immerhin eine Prognose. „Die Probeberechnungen des Bayerischen Städtetages belegen, dass es bei unveränderten Hebesätzen zu teils deutlichen Mindereinnahmen kommen wird“, sagt Kämmerer Robert Schuhbauer. Insoweit seien die Kommunen also gezwungen, eine Diskussion über die Hebesätze zu führen, um ihre Einnahmen zu stabilisieren.
Die Grundsteuer ist für die meisten Kommunen zwar keine Goldgrube, aber dennoch eine wichtige Einnahmequelle. „Sie ist eine der ganz wenigen plan- und steuerbaren Einnahmepositionen des städtischen Haushalts“, sagt Fürstenfeldbrucks Rathaus-Sprecherin Tina Rodermund-Vogl. Gar als unentbehrlich bezeichnet sie deshalb der Moorenweiser Kämmerer Gerhard Rieß.
Wichtige Geldquelle für Kommunen
Tatsächlich macht die Grundsteuer B – also für bebaute Grundstücke – bei den meisten Kommunen einen Anteil zwischen drei und fünf Prozent des Haushalts aus. In Gröbenzell ist sie mit gut 1,95 Millionen Euro die drittgrößte Einnahmeposition nach der Einkommensteuerbeteiligung und der Gewerbesteuer. In Eichenau ist sie mit knapp über fünf Prozent der Einnahmen immerhin die viert-höchste Steuer und laut Alexander Zydek damit „eine wichtige Säule bei den Einnahmen“. Kaum ins Gewicht fällt hingegen die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke. Deren Anteil am Gesamthaushalt liegt meist deutlich unter einem Prozent.
Die Höhe der Hebesätze legen übrigens die jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte fest. Sie können ganz unterschiedlich ausfallen. Im Landkreis liegen sie in der Regel im Bereich zwischen 300 und 350 Prozent. Allerdings gibt es auch Ausreißer – sowohl nach unten als auch nach oben. Die höchsten Sätze gibt es in Maisach (360) und Germering (385), den niedrigsten verzeichnet man in Moorenweis (295).
In Maisach begründet Kämmerin Angelika Braunmüller dies „aus der Historie heraus“. Man habe schon immer etwas höhere Sätze als der Durchschnitt gehabt, dies sei bis jetzt beibehalten worden. In Germering war die Erhöhung laut Rathaus-Sprecherin Renate Konrad hingegen ein Teil des von der Rechtsaufsicht geforderten Konsolidierungsprogramms. Zuvor lag der Hebesatz dort nur bei 330 Prozent. In Moorenweis wurde der Hebesatz indessen schlicht schon lange nicht mehr angepasst – letztmals 1995. „Da lag er im Mittelfeld des Landkreises“, sagt Kämmerer Rieß.
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Ob die Hebesätze im Zuge der Reform angepasst werden, wird sich allerorts erst entscheiden, wenn die neuen Zahlen vorliegen. Manche Kommunen denken aber unabhängig von der Reform darüber nach, die Sätze zu erhöhen – aus finanziellen Gründen. Gröbenzells Bürgermeister Martin Schäfer verweist auf die „immer höheren Ausgaben für den Bausektor“. Die Steuern müssten mithin eher erhöht als gesenkt werden. Und auch in Schöngeising denkt man laut Kämmerin Kerstin Pentenrieder aufgrund der finanziellen Lage über eine Erhöhung der Hebesätze nach.
Hier gibt es Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung
Bis 31. Januar müssen Grundbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat dazu Informationen und Hilfen zusammengestellt.
Ausführliche Informationen und Erklärvideos gibt es im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de. Dort gibt es Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken. Unter www.elster.de unter dem Punkt Wie finde ich Hilfe? gibt es einen Chatbot. Die Informations-Hotline ist unter Telefon (089) 30 70 00 77 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.
Einen kostenlosen Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (Bayern-Atlas-Grundsteuer) gibt es zum Beispiel über das ELSTER-Formular Grundsteuer für Bayern, unter www.grundsteuer.bayern.de oder über eine Internetsuche nach Bayern-Atlas-Grundsteuer.
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