Unterwegs mit dem Metalldetektor: Schatzsuche nur in engen Grenzen erlaubt

Sie hoffen, Schätze zu finden: Sondengänger, die mit einem Metalldetektor Felder, Wiesen und den Waldboden absuchen. Doch oft richten sie großen Schaden an. Daher stellen der Historische Verein Fürstenfeldbruck und Kreisheimatpfleger Markus Wild klar, was erlaubt ist – nämlich längst nicht alles.
Fürstenfeldbruck – Zuletzt hatte die Debatte um eine vermeintliche Raubgrabung im Wald bei Schöngeising für Aufregung gesorgt. Unbekannte hatten dort einen Grabhügel geöffnet (wir berichteten). Mittlerweile, nach Hinweisen und Gesprächen, nehmen Kreisheimatpfleger Markus Wild und die Mitglieder des Historischen Vereins Fürstenfeldbruck (HVF) aber an, dass der Vorfall keine Raubgrabung war, sondern der archäologische Fundplatz aus Versehen in Mitleidenschaft gezogen wurde (siehe unten).
Doch nach der Berichterstattung über den geöffneten Grabhügel hatten sich viele Bürger bei Wild und dem Verein gemeldet. Manche, selbst Sondengänger, hatten sich beschwert, dass ihr Hobby in schlechtes Licht gerückt werde – „obwohl von Sondengängern gar nicht die Rede war“, wie Wild sagt. Andere – Landwirte, Waldbesitzer – wollten wissen, was sie tun sollen, wenn sie jemanden sehen, der mit dem Metalldetektor unterwegs ist oder gar im Boden gräbt. Daher erklärt der Kreisheimatpfleger im Namen des Vereins die Fakten und rechtlichen Grundlagen.
Bodendenkmäler
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, mit einem Metalldetektor archäologische Flächen abzusuchen. Auch im näheren Umkreis solcher Areale dürfen Sondengänger nicht tätig werden. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Doch wie weiß man, wo sich Bodendenkmäler befinden? Hier kommt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ins Spiel, auf dessen Internetseite der sogenannte Denkmal-Atlas einzusehen ist.
Denkmal-Atlas
Die Übersicht zeigt alle Bodendenkmäler an – und damit alle Flächen, die tabu sind. Natürlich sei eine solche Übersicht ein zweischneidiges Schwert, sagt Markus Wild. Denn sie könnte ja auch Anreiz zur ortsgenauen Schatzsuche sein. Doch das Denkmalamt habe erstens einen Informationsauftrag. Zweitens biete der Atlas wichtige Hinweise für Bauprojekte. Und drittens: „Die Archäologie soll ja keine Geheimwissenschaft sein“, betont Wild.

Dass das Sondengehen auch im Umkreis von Bodendenkmälern verboten ist, erklärt der Kreisheimatpfleger damit, dass oft nicht abzuschätzen sei, wie weit eine archäologische Fundstelle reiche. Der verbotene Nahbereich sei explizit nicht genauer definiert, weil er je nach Art des Bodendenkmals variiert. Wild: „Man sollte einfach generell wegbleiben – mindestens ein paar hundert Meter.“
Betretungserlaubnis
Auf Flächen ohne Bodendenkmal ist die Suche nach Metallgegenständen nicht explizit verboten. „Man könnte sagen, es ist toleriert, aber es gibt unheimlich viele Einschränkungen“, beschreibt es Wild. Vor allem zwei Voraussetzungen sind wichtig. Zum einen muss die Erlaubnis des Grundeigentümers eingeholt werden, dass man seine Fläche betreten und dort mit dem Detektor suchen darf. Die nötige Einwilligung, so Wild, habe so gut wie kein Sondengänger. Meist wisse man nicht, wem ein Acker gehöre – und könne es aus Datenschutzgründen auch nicht bei Ämtern und Behörden erfragen. Zum anderen muss die Regelung zum Fundeigentum beachtet werden.
Fundeigentum
Anders als in anderen Bundesländern gehören in Bayern archäologische Funde nicht der Allgemeinheit, sondern je zur Hälfte dem Finder und dem Grundbesitzer. Wer also eine Münze einfach mitnimmt, hat einen Fund unterschlagen. Außerdem müssen alle Funde den zuständigen Denkmalbehörden gemeldet werden. Im Freistaat also dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt. Dann begutachten die Experten, ob etwas wissenschaftlich relevant ist.
Unterschlagung
Das Landesamt schätzt, dass es in Bayern mindestens 10 000 aktive Sondengänger gibt. Aber im Jahr 2018 haben nur etwa 100 Funde gemeldet. Riesige Mengen an Funden und damit an Erkenntnissen werden also der Öffentlichkeit und der Archäologie vorenthalten. „Natürlich gibt es auch Sondengänger, die alles korrekt machen“, sagt Wild. „Aber das dürfte nur ein geringer Teil sein.“ Trotzdem betont der Kreisheimatpfleger, dass man mit einer generellen Kriminalisierung nicht weiterkomme. Vielmehr wolle man die historisch Interessierten und die Öffentlichkeit sensibilisieren. Fakt sei nun mal, dass Sondengänger oft Schaden anrichten.
Schäden
Wer Löcher in seinem Boden im Wald oder auf dem Acker hat, wird sich bestimmt nicht freuen. Dazu kommt für die Grundbesitzer der mögliche Schaden einer Fundunterschlagung.
Die Fachleute stört vor allem, dass viele Sondengänger behaupten, etwas zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beizutragen. Einige nennen sich deshalb „Hobby-Archäologen“, die Experten selbst sprechen lieber von geschichtlich Interessierten. Und natürlich schätzen die Fachleute die Mithilfe von Laien, zum Beispiel auf angeleiteten Ausgrabungen so wie vergangenes Jahr in Jesenwang, sagt Wild dazu. „Doch die allermeisten Sondengänger leisten – anders als sie es darstellen – keinen Beitrag zur Erforschung der Heimatgeschichte.“
Erstens würden sie mit dem Detektor nur Metall finden, keine anderen wichtigen Fundgruppen wie zum Beispiel Keramik oder Steinartefakte. Das schränke zweitens den Zeithorizont stark ein. Sich nur auf Metallfunde zu konzentrieren, verzerre das Bild der Vergangenheit, so der Historische Verein.
Und drittens zerstören Sondengänger, wenn sie etwas aus dem Boden holen, den Fundzusammenhang. Die wenigsten werden die Lage und Tiefe ausmessen und mit Fotos und Beschreibungen dokumentieren.
Bedeutsame Funde müssten darüber hinaus konserviert, wissenschaftlich bearbeitet und publiziert werden. Auch die richtige Lagerung ist wichtig. Am besten wären sie in einem Museum aufgehoben. Deshalb der Appell an die Sondengänger, ihre Funde zu melden.
Handlungsempfehlung
Was also tun, wenn man zum Beispiel beim Spazierengehen auf einen Sondengänger trifft? Wer sich traut, kann denjenigen ansprechen, meint Kreisheimatpfleger Markus Wild. Man könne freundlich nach der Einwilligung des Grundbesitzers fragen und an die Meldepflicht für archäologische Funde erinnern.
Eine andere Möglichkeit ist, die Polizei zu informieren – das vor allem dann, wenn die Sache komisch erscheint und man weiß, dass der Bereich eines Bodendenkmals abgesucht wird. Die Beamten können sich die Personalien geben lassen und sich eventuelle Funde aus Tasche oder Rucksack zeigen lassen.
Im Herbst – wenn es die Pandemie zulässt – plant der HVF zum Thema Sondengänger eine Informationsveranstaltung für Multiplikatoren: Mitarbeiter von gemeindlichen Bauhöfen, Landwirte, Jäger und die Polizei sollen in Kenntnis gesetzt werden.
Feldbegehung
Der Verein und der Kreisheimatpfleger liefern aber auch einen Ausweg: Sie werben dafür, dass sich geschichtlich beziehungsweise archäologisch Interessierte vom HVF zum Feldbegeher ausbilden lassen. Diese Ehrenamtlichen gehen gezielt Flächen ab, sammeln Oberflächenfunde ein (ohne in den Boden einzugreifen) und dokumentieren diese für den Verein.
Weiterbilden kann man sich auch mit Hilfe des Landesamts für Denkmalpflege. Dort gibt es ein Sachgebiet namens „Ehrenamt in der Bodendenkmalpflege“. Angeboten werden Beratung, Betreuung und Projektförderung.
Weitere Informationen
unter anderem zur Feldbegehung gibt es beim Historischen Verein per Mail an kontakt@hvf-ffb.de. Hinweise vom Landesamt finden sich im Internet auf www.blfd.bayern.de (Kapitel Ehrenamt und Engagement, dann Ehrenamt in der Bodendenkmalpflege).
Raubgrabung?
Wer hat sich an dem Grabhügel im Wald bei Schöngeising zu schaffen gemacht? Erst war der Historische Verein von einer Raubgrabung ausgegangen. Doch inzwischen gibt es eine andere Vermutung: „Es waren möglicherweise sogenannte Bushcrafter“, sagt Kreisheimatpfleger Markus Wild. Bushcrafting ist die Kunst, in der Natur zu leben und zu überleben. Die Abenteuerlustigen, die in der „Wildnis“ bei Schöngeising zurecht kommen wollten, fanden den Grabhügel wohl einen praktischen Standort, um darin eine Grube und Pfostenlöcher für ihren Unterstand auszuheben. Archäologisches Interesse hatten sie wohl nicht – eher ganz im Gegenteil keine Ahnung, worauf sie lagerten.
Ganz so herausfordernd dürfte die Aufgabe des Überlebens wohl nicht gewesen sein, schließlich verbindet nur ein paar hundert Meter weiter eine breite Straße den Allinger Ortsteil Holzhausen mit Schöngeising. Auf Annehmlichkeiten der Moderne verzichtete man nicht – das zeigen zurückgelassene leere Mineralwasser- und Mückensprayflaschen. zag
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