Darin verpflichtet sich der Anbieter „Bird“, sich an feste Nutzungsgebiete und Parkverbotszonen zu halten. So dürfen die Roller etwa nicht an der Hauptstraße in Fürstenfeldbruck geparkt werden. Dort drohen aus Sicht der Stadt Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern. „Auch Friedhöfe sind tabu“, erklärt Martin Imkeller von der Stabsstelle ÖPNV im Landratsamt. Wo geparkt werden darf, zeigt die App an.
Die sogenannte Selbstverpflichtungserklärung des Anbieters ist aus Sicht des Landratsamtes die einzige Möglichkeit, den Verkehr und das Abstellen der Fahrzeuge in geordnete Bahnen zu lenken. Die Zusammenarbeit mit dem bisher einzigen Anbieter „Bird“ klappe sehr gut, erklärt Martin Imkeller vom Landratsamt. Für den Fall, dass weitere Unternehmen Leih-Roller anbieten wollen, werde man auch dort versuchen, eine Selbstverpflichtung mit den gleichen Regeln auf den Weg zu bringen.
Mit der Beschränkung der Flotte auf 140 Fahrzeuge wolle man Erfahrungen sammeln. Je 40 Roller warten in Germering und Fürstenfeldbruck auf Nutzer, je 30 sind es in Puchheim und Olching. Je nachdem, wie die Anfangsphase läuft, können es auch noch mehr werden. Wie das Landratsamt mitteilt, haben auch andere Kommunen im Landkreis die Möglichkeit, sich jederzeit kurzfristig anzuschließen.
Mittelfristig ist geplant, das E-Roller-Angebot mit den sogenannten Mobilitätsstationen zu verknüpfen. Dabei handelt es sich um Orte, die Drehscheibe mehrerer Verkehrsmittel sind. Dazu zählen neben Bus und Bahn auch Angebote mit Leihrädern und Leihautos. Die Eröffnung der ersten Mobilitätsstationen ist für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen. tog