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Noch gravierender sei die Lücke hinsichtlich der Unterbringung. Für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch sei diese durch den Landkreis nicht vorgesehen. Wer keine Wohnung hat, würde obdachlos – und dann wären die Gemeinden zuständig, sagt Karmasin. „Es herrscht immer noch Rätselraten, ob dies wirklich politisch gewollt ist.“
Karmasin, auch Sprecher der bayerischen Landkreise, betont, dass die kommunalen Spitzenverbände seit längerem auf diese Probleme hinweisen. Sie forderten zudem eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge innerhalb von Bund und Land. Soweit Ukrainer Hilfe aus dem Sozialsystem bekämen, könnte eine Wohnsitzauflage einen gerechten Ausgleich auch bezüglich der finanziellen Lasten gewährleisten.
Was aber müssen Geflüchtete nun tun? Bedürftige können ab 1. Juni Antrag schon jetzt Leistungen vom Job-Center oder vom Amt für Soziales erhalten. Die Leistungen der Regelsysteme bieten grundsätzlich auch die Möglichkeit, in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgenommen zu werden.
Die Grundsicherungsanträge können für die Zeit ab 1. Juni schon jetzt beim Jobcenter Fürstenfeldbruck gestellt werden. Weitere Infos gibt es unter www.jobcenter-ffb.de/ukraine. Der Antrag ist in ukrainisch und deutsch formuliert. Das Jobcenter bittet, die Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Nur so kann eine schnelle Bearbeitung erwirkt werden. Soweit nicht das Jobcenter für die Leistungserbringung zuständig ist, wird der Antrag vom Jobcenter umgehend an das zuständige Sozialamt weitergegeben und dort bearbeitet. Betroffene, die bis 31. Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, werden noch im Mai vom Landratsamt auf die Notwendigkeit der Antragstellung hingewiesen. Es gilt eine Übergangszeit bis 31. August. st
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