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Am Weg nach Planegg: Kiesgrube bei Germering geplant

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Eine Kiesgrube bei Otterfing. © Leder

Freiham, Kreuzlinger Feld, Briefzentrum – die Bürger der Stadt Germering sind in letzter Zeit einiges gewohnt, wenn es darum geht, was in und um ihre Stadt neu entstehen soll. Doch die Kette der Pläne reißt nicht ab: Jetzt will sich auch noch eine Kiesfirma ein Abbaugelände genehmigen lassen.

Germering –Das betreffende Gelände liegt in der Nähe von Gut Streiflach. Es wird begrenzt von der Lindauer Autobahn, der Straße nach Planegg sowie dem beliebten Spazier- und Radweg nach Maria Eich. Die Bezeichnung des Areals, das auf Planegger Flur liegt, ist Dickwiese. Der Name täuscht allerdings. Die Fläche ist größtenteils bewaldet.

Der Plan

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Das Areal liegt an der Straße nach Planegg.

Die Firma Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt will dort auf rund 28,4 Hektar Kies gewinnen. Das entspricht einer Fläche von über 30 Fußballfeldern. Im Anschluss an den Kies-Abbau soll das Areal nach Wiederverfüllung als Buchenmischwald rekultiviert werden. Hierzu hat die Regierung von Oberbayern jetzt das Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Das Vorgehen

Bevor die Firma auf der Dickwiese Kies abbauen darf, muss aber das übliche Verfahren durchlaufen werden. Bis zum 17. Juli haben die von dem Projekt betroffenen Kommunen, Behörden, Energieversorgungsträger und Verbände das Recht, gegenüber der Regierung von Oberbayern Stellung zu nehmen.

Die Auswirkungen

In dem Verfahren geht es darum festzustellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung maßgeblichen Aspekte, wie beispielsweise Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung sowie auf die Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Energieversorgungsträger und die betroffenen Verbände an.

Die Einsicht

Die Regierung von Oberbayern bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung von Oberbayern dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann.

Die Abwägung

Die Regierung von Oberbayern wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“ ab. Erst nach Abschluss eines Raumordnungsverfahrens schließt sich das eigentliche Genehmigungsverfahren an.

Auch bei Grafrath soll eine neue Kiesgrube entstehen. Die Gemeinde kann den Abbau im Landschaftsschutzgebiet nicht verhindern. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Begründung: Kiesabbau fällt unter die so genannte Privilegierung. (Sabine Kuhn)

Unterlagen im Internet

Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/raumordnung/landesplanung/02735/index.php

Auch interessant: Knappe Entscheidung im Stadtrat: Germering stimmt pro Briefzentrum. Mehr zum Thema Freiham finden Sie hier.

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