Geldstrafe: Asbestbelastete Platten unsachgemäß entfernt

Ein Dachdeckermeister (53) saß auf der Anklagebank am Brucker Amtsgericht. Der Vorwurf lautete, zwei seiner Mitarbeiter hätten asbestbelastete Eternitplatten nicht fachgerecht von einem Gebäude in Germering entfernt.
Germering –Ein Urteil wurde nicht gefällt: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
Eine Erzieherin eines Kindergartens war im Juli 2019 auf die Bauarbeiten an dem Haus aufmerksam geworden – das Gebäude steht gegenüber der Kita. Sie sah, dass die Baustelle nicht abgesperrt und die Fassade nicht abgedeckt war. Die junge Frau hatte Angst um die Gesundheit der von ihr betreuten Kinder – sie fürchtete, dass Asbest freigesetzt wird. Daher alarmierte sie die Polizei.
Auf der Anklagebank saß nun der 53-Jährige, dessen Firma mit den Sanierungsarbeiten an dem durch den Hagel am Pfingstmontag 2019 beschädigten Haus beauftragt war. Der aus Baden-Württemberg kommende Dachdeckermeister bestritt jegliche Schuld. Er habe die beiden Arbeiter dazu aufgefordert, das Dach zu reparieren. Sprich: durch Hagel zerstörte Ziegel auszutauschen. Letztlich räumte er auf drängende Nachfragen von Richter und Staatsanwältin aber ein, auch mit der Sanierung der Fassade beauftragt gewesen zu sein.
Doch wie sein Rechtsanwalt betonte, sei nicht der Angeklagte, sondern ein vom Bauleiter seiner Firma hinzugezogener Freund für die Fassadenarbeiten zuständig gewesen. Denn um Asbestplatten abzubauen, sei ein Befähigungsnachweis erforderlich, den der 53-Jährige nicht besaß – aber der Freund des Bauleiters seiner Firma.
Gehört wurden daraufhin diese beiden. Der „Bauleiter“ bestritt, als Bauleiter in der Firma beschäftigt gewesen zu sein, er sei lediglich für Akquise zuständig gewesen, also Aufträge für die Firma an Land zu ziehen. Und der Freund erklärte, Arbeiter des Angeklagten hätten die Eternitplatten bereits unsachgemäß entfernt gehabt – bevor er eingreifen konnte.
Einer der beiden Arbeiter stellte die Zuständigkeit des angeblichen Nichtbauleiters dann aber etwas anders dar. Danach sei der Mann sehr wohl Bauleiter gewesen und habe an dem Juli-Tag ihn und seinen Kollegen dazu aufgefordert, die noch an der Fassade hängenden Eternitplatten zu entfernen. Dass dieser Auftrag nicht aus heiterem Himmel kam, wurde durch die Aussage des Arbeiters offenbar: Er und sein Kollege waren aufgefordert worden, zu dem Arbeitseinsatz Schutzkleidung mitzunehmen.
Für die Staatsanwältin war klar: „Der Angeklagte war der Chef und der Bauleiter sein Mitarbeiter.“ Damit sei der 53-Jährige in der Verantwortung. Verurteilt wurde der Mann aber nicht, der Richter bot die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Sobald der Dachdeckermeister 4000 Euro an den Staat gezahlt hat, wird sein Verfahren eingestellt. sus