Die von der Stadt beauftragte Rechtsanwältin, aufgrund deren Gutachtens die Verwaltung die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt hat, vertrete ihre Auffassung nach wie vor. Der Beschluss des VGH sei von den kommunalen Spitzenverbänden als ganz schwierig umsetzbar eingestuft worden. Der Grund: „Es ist nicht klar, wie sich das auf eine mögliche neue Bebauungsplanung auswirkt.“ OB Andreas Haas ergänzte diese Einschätzung. Es stelle sich jetzt die Frage: „Wie soll ein sinnvoller Bebauungsplan aussehen?“ Er erinnerte daran, dass auch der Städtetag das von der Stadt beauftragte Rechtsgutachten als plausibel eingestuft habe.
SPD-Fraktionssprecher Daniel Liebetruth sagte, dass CSU und Freie Wähler mit ihrer Entscheidung gegen das Begehren auch finanziellen Schaden verursacht hätten. Bei einer anderen Entscheidung wäre der Entscheid am Tag der Bundestagswahl durchgeführt worden. Dann hätte längst Klarheit geherrscht. kg
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Der Stadtrat hatte zuvor die Planungen vorangetrieben.