Ein Kellner (33) aus Germering muss wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre ins Gefängnis.
Germering - Der Mann hatte im Februar einem Kneipengast (27), der seine Zeche nicht sofort bezahlen wollte, einen Golfschläger über den Schädel gezogen. Das Urteil verkündete der Vorsitzende Richter Thomas Bott am Freitag Mittag. Dabei lastete er dem Kellner besonders an, dass er sein Opfer hilflos am Boden zurückgelassen hatte. Der 27-Jährige war schwerst verletzt, und sein Kontrahent hatte sehr wohl mitbekommen, dass der vermeintliche Zechpreller stark blutend zu Boden gegangen war. Doch stattdessen fuhr er mit dem Auto zurück zum Arbeitsplatz und setzte seinen Dienst fort. Seiner Freundin erzählte er noch von der Attacke, bagatellisierte aber die Verletzung. Das 7-er-Eisen, das zur Dekoration eines Golfer-Stammtischs gehörte, steckte er einfach wieder zurück in eine Tisch-Öffnung. Von einer Alkohol-Therapie, wie sie der Verteidiger gefordert hatte, sah das Gericht ab. Dafür würden die Voraussetzungen nicht langen, erklärte der Richter.