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Rahmenplan wird aufgestellt
Kreuzlinger Feld vor der Bebauung
- vonKlaus Greifschließen
Die Bebauung des so genannten Kreuzlinger Feldes gegenüber der Germeringer TSV-Halle ist schon vor über 20 Jahren diskutiert worden. Geschehen ist bis heute aber nichts. Jetzt ist Bewegung in die Sache gekommen.
Germering – Das Kreuzlinger Feld ist eine der letzten unbebauten großen Flächen im Stadtgebiet. Es reicht von der Kreuzlinger Straße im Osten bis zum Starnberger Weg im Westen, von der Bahnlinie im Norden bis zur Alfons-Baumann-Straße im Süden. Bebaut sind lediglich Randbereiche am Starnberger Weg: Dort befinden sich das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Unterpfaffenhofen und ein Teil der Kleingartenanlage „Am Kreuzlinger Feld“.
Die mögliche Bebauung des Gesamtbereichs mit Wohnungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Geschäften war schon vor über 20 Jahren Thema im Stadtrat. Über eine Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer, dass dort irgendwann Wohnbebauung ermöglicht werden soll, ist man allerdings nicht hinausgekommen. Ein Bebauungsplan wurde nie erstellt, wie Stadtbaumeister Jürgen Thum berichtet. Allerdings ist die Art der Bebauung im vor zwölf Jahren verabschiedeten Flächennutzungsplan als Ziel festgelegt worden.
Nach Jahren des Stillstands geht es jetzt aber wieder weiter. In der Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Bauausschusses am Dienstag, 23. Januar, wird über die Aufstellung einer Rahmenplanung beraten. Laut Stadtbaumeister Thum ist dies ein erster Schritt in Richtung einer Bebauungsplanung. Dabei gehe es zunächst um eine unverbindliche Festlegung, was dort erlaubt werden soll. Erst dann würde man in Rücksprache mit den Eigentümern in das Bebauungsplanverfahren einsteigen. So sei man vor Jahren auch beim Gewerbegebiet Germeringer Norden vorgegangen.
Dass jetzt überhaupt wieder Bewegung in die Sache gekommen ist, erklärt Jürgen Thum mit einem Wechsel bei einem der Eigentümer des Feldes. Dieser will eine Wohnbebauung umsetzen, wie sie im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Ohne einen Bebaungsplan könne er sein Vorhaben aber nicht umsetzen. Das Areal zähle zurzeit aber als Außenbereich im Innenbereich, da dürfe niemand bauen.