Kiesabbau im Landschaftsschutzgebiet ist nicht zu verhindern

Die Gemeinde Grafrath kann einen Kiesabbau im Landschaftsschutzgebiet nicht verhindern. Das macht ein Urteil des Verwaltungsgerichts München deutlich.
Grafrath – Die Kommune hatte gegen das Landratsamt geklagt, das den Abbau – im Gegensatz zur Gemeinde – genehmigt hat. Doch das Gericht hat die Klage nun abgewiesen.
Kiesabbau auf drei Hektar bei Mauern
Rund drei Hektar misst das Areal südwestlich von Mauern, auf dem der Eigentümer Trocken-Kiesabbau betreiben will. Die Gemeinde hatte das mit Verweis auf den Landschaftsschutz abgelehnt. Doch das Landratsamt ersetzte das gemeindliche Einvernehmen mit dem Verweis, dass der Kiesabbau privilegiert ist. Die Privilegierung sagt grob gesagt aus, dass Landwirte und gewisse Unternehmen auf Flächen außerhalb des überplanten Bereichs bauen oder andere Vorhaben wie eben den Kiesabbau realisieren dürfen.
Klage wegen des Kiesabbaus
Die Gemeinde fühlte sich in ihrer Planungshoheit verletzt und hatte deshalb Klage gegen die Ersatzvornahme eingereicht. Der Vorsitzende Richter Uwe Schöffel, der sich zunächst vor Ort ein Bild vom betroffenen Areal gemacht hat, machte bei der anschließenden Verhandlung in München aber schnell deutlich, dass er die Klage abweisen wird. Die Kammer hatte sich zwar nicht näher mit dem Bescheid der Kreisbehörde befasst, geht aber von dessen Rechtmäßigkeit aus. Darüber hinaus verneinte Schöffel, dass die Gemeinde in ihren Rechten verletzt worden sei.
Landratsamt sieht sich in Sachen Kiesabbau bestätigt
Das Landratsamt sieht sich nun in seiner Entscheidung bestätigt. Die Behörde hatte den Vorbescheid laut Bauamtsleiter Simon Bausewein auf eine Privilegierung eines ortsgebundenen gewerblichen Betriebs gestützt. „Da die Klage abgewiesen wurde, war die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens somit auch aus Sicht des Gerichts zulässig“, sagte Bausewein auf Nachfrage des Tagblatts.
Grafraths Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei) war enttäuscht vom Urteil: „Der Kiesabbau greift erheblich in das geschützte Landschaftsbild auf Jahre hinaus ein.“ Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes werde dadurch ein Stück weit aufgebrochen, erklärte der Rathauschef.
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