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Bürgermeister kann Urlaubstage frei wählen

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Von: Guido Verstegen

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Ganz fertig ist es noch nicht: das neue Gröbenzeller Rathaus. Am kommenden Freitag können es sich die Bürger aber bei einem Tag der offenen Tür anschauen und alles Mögliche darüber erfahren.
Das Rathaus in Gröbenzell © Weber

Kann der Gemeinderat darüber entscheiden, wann Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) seinen Urlaub nimmt?

Gröbenzell – Diese Frage war im Gemeinderat heftig diskutiert, dann aber vertagt worden. Viele Ratsmitglieder sahen sich ohne eine fachliche Beratung aus der Verwaltung nicht in der Lage, darüber abzustimmen. „Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung sowie der kommunalen Rechtsaufsicht kann ein Gemeinderat den Ersten Bürgermeister nicht in den Zwangsurlaub versetzen“, heißt es dazu auf Tagblatt-Nachfrage.

SPD und Grüne hatten sich in ihrem Antrag auf die sogenannte „Dienstherrneigenschaft“ des Gemeinderats berufen: Dazu gehöre es im Rahmen der Fürsorgepflicht, „die Urlaubsrechte des Ersten Bürgermeisters nicht verfallen zu lassen und eine stets nahtlose ordnungsgemäße Vertretung sicherzustellen“. Beamte – wie der Erste Bürgermeister einer Gemeinde – haben laut „Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten“ einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, wobei der Urlaub möglichst im laufenden Jahr genommen werden sollte. Nicht bis zum 30. April des folgenden Jahres angetretener und somit nicht angesparter Urlaub verfällt. Sofern dienstliche Belange das zulassen, kann nicht eingebrachter Urlaub (maximal 15 Tage) mit Ausnahme des Zusatzurlaubs auf Antrag angespart werden.

Der Ansatz im SPD/Grünen-Antrag lautete: „Sollten tatsächlich noch nicht weggefertigte Urlaubsansprüche in erheblichem Umfang bestehen, muss der Gemeinderat Veranlassungen treffen, dem Ersten Bürgermeister aufzugeben, diesen Urlaub planvoll zu nehmen.“

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Den Hinweis von Karin Spangenberg (UWG), dass der Zweite Bürgermeister Martin Runge (Grüne) und der Dritte Bürgermeister Gregor von Uckermann (SPD) in der Sache als befangen gelten müssten, ließen die angesprochenen Stellvertreter Schäfers übrigens so nicht gelten. Die beiden hatten ihn zuletzt zwischen dem 26. November 2021 und 6. Februar 2022 im Amt vertreten, als Schäfer nach einer Knie-OP auf Reha war.

In Abwesenheit Schäfers wurden dann grundlegende Entscheidungen getroffen. So verabschiedete der Hauptausschuss am 9. Dezember 2021 mit Blick auf mögliche Puffer-Stellen Sperrvermerke und Ablehnungen im Stellenplan der Gemeinde, was die tägliche Arbeit bei der Neu- beziehungsweise Nachbesetzung von Stellen erschwerte. Und am 20. Januar 2022 beschloss der Gemeinderat, rückwirkend zum 1. Januar, den Tagessatz des Zweiten und Dritten Bürgermeisters im Vertretungsfall um etwa elf Prozent zu erhöhen. Dies bedeutet eine weitere monatliche Pauschalvergütung in Höhe von 1000,90 Euro (für den Zweiten Bürgermeister) und von 412,13 Euro (für den Dritten Bürgermeister). Neben dieser Vergütung wird im Falle der Vertretung je offiziellem Vertretungstag eine Entschädigung von 286 Euro – statt zuvor 258 Euro ab dem dritten Tag – gezahlt. „Alle Entscheidungen hätten natürlich auch während der Anwesenheit von Herrn Schäfer so ausfallen können, da diese die Ergebnisse demokratischer Prozesse sind“, heißt es dazu aus dem Rathaus.  guv

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