Bürgerbegehren „Kreuzlinger Feld“ nun doch zulässig

Germering – Lange ging es hin und her zwischen der Stadt Germering und der Bürgerinitiative, nun ist es amtlich: das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Kreuzlinger Feldes ist doch zulässig.
Die Stadt hatte das Begehren als rechtlich unzulässig abgewiesen, doch dies sei zu Unrecht geschehen. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt. Somit sei die Stadt auch in der zweiten Instanz gescheitert, wie Oberbürgermeister Andreas Haas verlauten ließ. Bereits in der nächsten Sitzung im Januar werde sich der Stadtrat erneut mit dem Thema auseinandersetzen, um eine Entscheidung zu treffen, wie nun die nächsten Schritte des Bürgerentscheids aussehen werden.
Maximilian Geiger