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Wenn ein Wohngebiet neben einer Schießanlage entsteht

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In Peretshofen-Ost, dort, wo früher ein landwirtschaftliches Anwesen stand, sollen elf Häuser mit Garagen gebaut werden. Das Problem ist: Etwa 900 Meter entfernt ist eine Schießanlage.

Mammendorf – Wenn aus dem jetzigen Dorfgebiet ein allgemeines Wohngebiet wird, müssen dessen Bewohner besser vor Lärm geschützt werden. Im Gemeinderat ging es um die eingegangenen Einwände gegen die Planung. Die Forderung des Landratsamtes, die Fläche als Wohngebiet darzustellen, sollte man bei einer der nächsten Änderungen des Flächennutzungsplanes befolgen, meinte Altbürgermeister Johann Thurner (BGM): „Der Bauernhof ist weg. Es ist jetzt reines Wohngebiet.“

Über die Auflagen beim Immissionsschutz informierte Bürgermeister Josef Heckl (BGM). Nicht nur die Geräuschbelastungen durch Kirchenglocken und einen nahen Brennstoffhandel wurden schalltechnisch untersucht, sondern auch die Schießanlage der Jagdparcours Bayern GmbH. Ebenso war die Geruchsbelastung durch benachbarte landwirtschaftliche Betriebe zu bewerten.

Als vernachlässigbar bezeichnete das Fachbüro die Lärmbelastungen aus dem Brennstoffhandel sowie der Kirchenglocken. Bei den Knallgeräuschen aus dem Jagdparcours wurde jedoch festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte für das geplante allgemeine Wohngebiet den erlaubten Schallpegel teilweise überschreiten. Nur an den lärmabgewandten Ost- und Südfassaden wird der Wert weitgehend eingehalten. Schallschutzfenster allein, so das Gutachten, stellen keine ausreichende Maßnahme dar.

Um die genehmigte Schießanlage nicht einzuschränken, sollten an den betroffenen Fassadenseiten im Norden und Westen keine zu öffnenden Fenster geplant werden. Fenster von Bädern, Treppenhäusern, Küchen sind dagegen möglich. Lösungsmöglichkeiten wären auch eingezogene oder verglaste Loggien, Prallscheiben, Schallschutzerker, Vorhangfassaden oder Gebäuderücksprünge vor dem zu öffnenden Fenster. „Das bedeutet eine starke Einschränkung für die Häuslebauer“, sagte Toni Fasching (BGM). „Was soll ich dazu sagen“, meinte Heckl achselzuckend. Und Josef Reindl (BGM) fragte: „Ist es jetzt als Wohngebiet geeignet oder nicht?“

Die Problematik war mehrfach mit dem Gutachter der Immissionsschutz-Abteilung im Landratsamt, der Planerin, der Betreiberin des Schießstandes sowie dem Grundeigentümer erörtert worden. Doch alle angedachten Möglichkeiten werden der Situation nicht gerecht. „Einen Ausweg weiß ich auch nicht, das ist schon absurd“, meinte Thurner. „Was ist mit dem Rest von Peretshofen, die vorher da waren? Erhalten die jetzt vom Jagdparcours Geld, um sich die festverglasten Fenster einbauen zu können?“

Zumindest zeigte das Gutachten, dass Geruchsimmissionen deutlich unter den Richtwerten liegen. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Fachleute zur Kenntnis. Das Bauvorhaben wird weiterverfolgt. Der Plan wird nun erneut öffentlich ausgelegt. 

Von Dieter Metzler

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