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AfD-Politiker Jäger von Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

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Einbrüche in Einfamilienhäuser im Landkreis und in der Stadt Kassel, ein Ladendiebstahl bei Galeria und Körperverletzung: Angeklagt ist ein 34-jähriger Albaner, der aktuell in Untersuchungshaft sitzt.
Zwei Urteile wurden gekippt. © D.-W. Ebener/dpa

Der AfD-Politiker Florian Jäger aus Olching ist nach Verurteilungen in zwei Instanzen wegen Volksverhetzung vom Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen worden.

Olching/München - Das Gericht habe ein Urteil des Landgerichts München II über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen aufgehoben, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Äußerungen des früheren Bundestagsabgeordneten in einem auf Facebook verbreiteten Video über die Corona-Impfkampagne und die Novemberpogrome von 1938 seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Urteil vom Montag ist rechtskräftig.

Das Landgericht München II war in seinem Urteil noch zu der Auffassung gelangt, in dem Video würden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der Willkür und dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt. Gegen das Urteil hatte Jäger, derzeit Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Fürstenfeldbruck, Revision eingelegt.

Genauso möglich

Das Bayerische Oberste Landesgericht kam nun zu dem Schluss, dass der Sinngehalt von Jägers Äußerungen nicht zwingend wie vom Landgericht auszulegen sei. Es sei „mindestens genauso“ möglich, dass der AfD-Politiker mit seinen Äußerungen „zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und „Sündenböcke“ gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien“.

Mit dieser Deutung falle Jägers Video in den Bereich der Meinungsfreiheit, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das gelte nicht für die Gleichsetzung von Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung bei den Novemberpogromen. Das sei grundsätzlich als Volksverhetzung zu werten.

Reaktion

Jäger selbst sieht den Freispruch zwiespältig, wie er mitteilt: „Das Urteil spart mir Geld, es schafft aber keine Gerechtigkeit. Ich wurde über zwei Jahre lang aus politischen Gründen durch die Mühlen der Justiz gedreht. Der Schaden an meinem Ruf ist durch das Urteil nicht wieder gut gemacht und die verantwortlichen Richter können weiterhin ihr Unwesen treiben.“ Jäger kündigte an, er werde überprüfen lassen, inwieweit er aus dem Verfahren Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Beteiligten geltend machen kann. (dpa/tb)

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