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Verurteilte Studentinnen klagen vor Verfassungsgericht: Ist Essen retten Diebstahl?

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Caro (r.) und Franzi holten Essen aus der Supermarktmülltonne. Dafür wurden sie verurteilt. Sie reichten dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein
Caro (r.) und Franzi holten Essen aus der Supermarktmülltonne. Dafür wurden sie verurteilt. Sie reichten dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. © dpa / Uli Deck

Caro und Franzi aus Olching holten Essen aus der Supermarktmülltonne. Dafür wurden sie verurteilt. Sie reichten dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein.

Olching - Darf man Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes nehmen, um diese zu verzehren? Die Studentinnen Caro und Franzi aus Olching, die die Polizei beim „Containern“ von Lebensmitteln erwischt hatte, wurden wegen Diebstahl verurteilt. Am Freitag haben die beiden Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung eingelegt.

„Wir sind der Meinung, dass die Rechtsprechung angepasst werden muss“, sagten sie am Freitag bei einer Kundgebung im Schlosspark vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Caro und Franzi müssen freigesprochen werden“, forderte Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klage unterstützt.

Das Strafmaß: je acht Sozialstunden bei der Tafel

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching Obst, Gemüse und Jog­hurt aus der Mülltonne eines Edeka-Supermarktes gefischt. Mit dem Containern protestieren sie dagegen, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären. Im Januar 2019 wurden die zwei vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Diebstahls verurteilt. Auch die nächste Instanz sah das Containern als Diebstahl. Das Strafmaß: je acht Sozialstunden bei der Tafel. Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe von je 1200 Euro auf Bewährung aufgebrummt.

Manche Supermärkte erlauben das Containern
Manche Supermärkte erlauben das Containern © dpa / Carmen Jaspersen

Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte auch die Revision gegen die Verurteilung ab. Der Container habe verschlossen in der Lieferzone gestanden. Damit sei für jeden erkennbar gewesen, dass die Ware nicht dem Zugriff preisgegeben werden sollte. Die Staatsanwaltschaft in München hatte den Fall aus „besonderem öffentlichen Interesse“ weiterverfolgt, obwohl der Supermarkt später seinen Strafantrag zurückzog.

Die 26 und 28 Jahre alten Frauen meinen, dass sie zu Unrecht schuldig gesprochen wurden. Wer sich gegen Lebensmittelverschwendung einsetze, tue nichts Verwerfliches – im Gegenteil. Mit der Klage wollen sie erreichen, dass Containern nicht länger als Diebstahl verfolgt wird. Der Einsatz des Strafrechts, das sozialschädliches Verhalten verhindern soll, sei hier völlig unverhältnismäßig. Alleine in München wandern jeden Tag 168 Tonnen Lebensmittel in den Müll.

Lesen Sie auch: "Containern" ist in Deutschland immer noch illegal und das, obwohl die weggeworfenen Lebensmittel sowieso auf dem Müll landen. Der Hamburger Justizsenator will "Containern" nun bundesweit legalisieren.

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