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Bundesverfassungsgericht bestätigt Containern-Urteil

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Von: Sabine Kuhn, Thomas Eldersch

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Menschen auf der Demo in Fürstenfeldbruck
Anlässlich des Prozesses vor dem Amtsgericht gab es in Fürstenfeldbruck eine Demonstration mit Befürwortern des Containerns. © Peter Weber

Jetzt steht es fest: Caro und Franzi müssen die Sozialstunden ableisten, die ihnen wegen Containerns aufgebrummt wurden. Rechtlich haben sie einen Diebstahl begangen.

Update 18. August: Caro und Franzi, auch „die Olchis“ genannt, wollten mit ihrem Tun auf die Verschwendung von noch genießbaren Lebensmitteln aufmerksam machen. Bei Demos und mit Unterschriftenaktionen sammelten sie Gleichgesinnte um sich. Sie alle sind der Meinung, Containern dürfe künftig nicht mehr als Straftat eingestuft werden.

Bei ihrem Marsch durch die Gerichtsinstanzen verpasste das Bundesverfassungsgericht den Befürwortern des Containerns nun eine Rückschlag. Die Richter könnten nur entscheiden, ob die Strafvorschriften im Einklang mit der Verfassung stehen. Sie könnten nicht prüfen, ob der Gesetzgeber die beste Lösung gefunden hätte. Der Gesetzgeber, der bisher Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns nicht aufgegriffen habe, sei insofern frei, das zivilrechtliche Eigentum auch in Fällen der wirtschaftlichen Wertlosigkeit der Sache mit Mitteln des Strafrechts zu schützen. Im vorliegenden Fall diene die Strafbarkeit des Verhaltens der Beschwerdeführerinnen dem Schutz des Eigentumsgrundrechts als Rechtsgut von Verfassungsrang.

Caro und Franzi wollen mit ihren Mitstreitern die Flinte allerdings nicht ins Korn werfen, wie ihr Anwalt Max Malkus erklärt. Abfallvermeidung und der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung diene auch dem Kampf gegen den Klimawandel. „Ich hoffe, dass die vielen Heldinnen des Alltags, die durch das Containern einen kleinen, aber sehr wichtigen Beitrag in der Klimadiskussion für uns alle leisten, nicht von der Politik hängen gelassen werden, und jetzt endlich solide Vorschläge auf den Tisch kommen, wie wir den Unsinn - 21 Mio. Tonnen genießbare Lebensmittel einfach in die Tonne zu werfen, Einhalt gebieten und eine überdimensionierte Strafverfolgung im Bagatell-Bereich vermeiden können.“

Revision gescheitert: Caro und Franzi sind offiziell Diebe - Jetzt soll das Verfassungsgericht entscheiden

Update 8. November 2019: Caro und Franzi haben Lebensmittel aus einer Supermarkttonne gestohlen. Dafür wurden sie im Januar verurteilt. Doch sie legten Revision ein. Sie verloren - und ziehen jetzt vor das Verfassungsgericht.

Verfassungsbeschwerde zu ·Containern·
Caro (r.) und Franzi reichen die Verfassungsbeschwerde ein. © dpa / Uli Deck

An diesem Freitag haben Caro (28) und Franzi (26) ihre Klageschrift in Karlsruhe beim Verfassungsgericht eingereicht. Anfang Oktober war das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck (siehe unten) vom Bayerischen Obersten Landesgericht bestätigt worden. „Der Umstand, dass die Lebensmittel zur Entsorgung in einen Abfallcontainer geworfen wurden, sagt darüber, ob dem Eigentümer damit auch deren weiteres Schicksal gleichgültig ist, nicht zwingend etwas aus“, heißt es in dem Beschluss. Der Container habe auf Firmengelände gestanden und sei verschlossen gewesen. Außerdem bezahle der Supermarkt eine Firma für die Entsorgung.

Für Caro und Franzi war das eine herbe Enttäuschung. „Wir haben niemandem Schaden zugefügt“, sagen sie. „Wenn wir Lebensmittel in der Mülltonne sehen, die eigentlich noch genießbar sind, finden wir das sehr schade und eine enorme Ressourcenverschwendung.“ Die Supermarkt-Leitung habe doch gar kein Interesse mehr an den Waren. „Die werden ganz offensichtlich nicht mehr verkauft, die vergammeln in der Tonne.“

Im Internet haben die Studentinnen ihren Fall öffentlich gemacht und informieren in einem Blog über die neuesten Entwicklungen. Von der Unterstützung ermutigt, haben sie auch eine Petition gestartet: Supermärkte sollen wie in Frankreich verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel zu verteilen, zum Beispiel an soziale Einrichtungen. Inzwischen haben 150 000 Menschen unterschrieben.

In Deutschland landen nach Berechnungen der Universität Stuttgart jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von mehr als 18 Millionen Tonnen aus. Ein Vorstoß von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), das Containern zu legalisieren, scheiterte im Juni auf der Justizministerkonferenz in Lübeck am Widerstand der CDU-Länder.

„Solange es keine klaren Gesetze gibt, müssen wir es über die Auslegung des Rechts versuchen“, sagt Franzis Verteidiger Max Malkus. Die Verfassungsklage soll mehr Menschen auf das Problem aufmerksam machen. Mittlerweile bekommen Caro und Franzi Unterstützung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die es sich zum Ziel gesetzt hat, Grund- und Menschenrechte vor Gericht einzuklagen.

Für die Nichtregierungsorganisation hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung. „Es geht um die Frage, wo die verfassungsrechtliche Grenze des Strafrechts ist“, sagt GFF-Juristin Sarah Lincoln. Karlsruhe habe mehrfach klargemacht, dass das Strafrecht nur das letzte Mittel sein kann. Nach diesen Entscheidungen ist es auf Verhalten zu beschränken, das „über das Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben unerträglich“ ist.

„Hier wird das Strafrecht eingesetzt, um etwas zu schützen, an dem niemand mehr ein Interesse hat“, meint Lincoln. „Besonders sozialschädlich ist ja das Wegwerfen der Lebensmittel, nicht die Verwertung.“ Auch Malkus findet das widersprüchlich: „Faktisch kriminalisieren wir diejenigen, die im Kleinen etwas für den Klimaschutz tun, ohne dass jemandem geschadet wird.“

„Der Schutz unserer Lebensgrundlagen wird weiterhin als zweitrangig betrachtet“, schreiben Caro und Franzi in ihrem Blog. Sie hoffen auf den Erfolg ihrer Klage: „Neue Fragen fordern andere Antworten.“

Kundgebung vorm Gericht

Olching - Die Solidarität war groß für die Studentinnen Caro und Franzi, als sie vor ihrem Gerichtstermin am 30. Januar diesen Jahres eine Kundgebung vor der Sparkasse in der Brucker Innenstadt abhielten. Gemeinsam zog der Tross an Unterstützern Richtung Amtsgericht. Die Forderung: Freispruch für Caro und Franzi und Containern darf keine Straftat sein. Das Urteil sollte Signalwirkung haben. Doch es lief anders als gedacht. Die beiden Frauen wurden des Diebstahls schuldig gesprochen.

Caro und Franzi müssen das Urteil jetzt akzeptieren

Das Urteil wollten die Olchingerinnen anfechten und gingen in Revision. Knapp ein halbes Jahr später nun die Antwort des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Die Revision wurde abgelehnt. Damit sind Caro und Franzi ganz offiziell als Diebe verurteilt. Sie müssen nun die auferlegten acht Sozialstunden bei der Tafel ableisten. 

Wir haben auf einen Freispruch gehofft, schreiben die beiden Studentinnen in ihrer offiziellen Mitteilung. Weiter geben sie an: „Die Richter*innen haben ein halbes Jahr zur Urteilsfindung beraten. So möchten wir nicht anzweifeln, dass das Gericht wohl überlegt sein Urteil gesprochen hat.“ Doch Caro und Franzi geben sich weiter uneinsichtig, warum Müll unter den Schutz des Eigentums fallen soll. Deshalb ist für sie der Kampf noch nicht beendet. Sie prüfen jetzt mit ihren Anwälten, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Sollte ihnen dort Recht gegeben werden, wird das ursprüngliche Urteil nachträglich aufgehoben.

Bundesrat lehnt Pflicht zur Lebensmittelspende ab

Auch der Bundesrat hat sich mit dem Thema weggeworfene Lebensmittel beschäftigt. Die Bundesländer Hamburg, Bremen und Thüringen haben einen Entschließungsantrag eingebracht, dass den Handel dazu verpflichten sollte, Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Ähnlich wie es auch in Frankreich, Italien und Tschechien der Fall ist. Die Begründung der drei Länder war: Das freiwillige System reicht nicht mehr aus. Doch der Antrag erreichte nicht die nötigen Stimmen und wurde abgelehnt. 

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