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Kongresshaus-Bürgerentscheide: Unterlagen in der Post

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Von: Christian Fellner

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Seit vielen Jahren ein Dauerthema: die Zukunft des Kongresshauses.
Seit vielen Jahren ein Dauerthema: die Zukunft des Kongresshauses. © Sehr

Neubau oder Erhalt und Sanierung: Bis 23. April stimmt Garmisch-Partenkirchen nun über die Zukunft des Kongresshauses ab. So läuft das Votum.

Garmisch-Partenkirchen – Knapp ein Monat ist es noch, bis in Garmisch-Partenkirchen erneut eine Entscheidung zur Zukunft des Kongresszentrums in der Ortsmitte fallen wird. Am Sonntag, 23. April, steht der Urnengang an. Verkleinerter Neubau (Entscheid 1) oder Erhalt und maßvolle Sanierung (Entscheid 2) – diese Wahl haben rund 21 400 wahlberechtigte Garmisch-Partenkirchner ab 18 Jahren.

Eine zentrale Änderung gibt es bei diesem Bürgervotum, das den Markt wohl an die 60 000 Euro kosten wird: Durch eine neue Satzung, die im vergangenen Herbst vom Gemeinderat verabschiedet wurde, findet diese Abstimmung erstmals als Briefwahl statt. Das heißt: Alle Wahlberechtigten der Marktgemeinde sollten in den nächsten Tagen automatisch die Unterlagen im Briefkasten finden. Denn seit Montag und bis zum heutigen Mittwoch gehen die Dokumente in die Post. Auf was die Bürger aufpassen sollten, hat das Tagblatt mit den Vertretern des Wahlamts besprochen.

Kongresshaus-Bürgerentscheid: Wahlberechtigte bekommen Post

Manch einer wird in den kommenden Tagen erstaunt in den Briefkasten schauen. Hat er früher erst einmal eine Benachrichtigung erhalten, dass er an einem gewissen Tag zur Wahl aufgefordert ist, so wird er dieses Mal gleich das ganze Paket mit allen Unterlagen in Empfang nehmen. „Wir wollen die Abstimmungen für die Bürger damit erleichtern“, betont Rathauschefin Elisabeth Koch (CSU). „Ich sehe das als absoluten Bürgerservice an.“ Und freilich: Die Kommune erhofft sich bei derlei wichtigen Themen auch eine höhere Teilnahme als beispielsweise 2019. Damals lag die Beteiligung gerade einmal bei 25,33 Prozent.

Das Prozedere, abstimmen zu können, ist deutlich vereinfacht. Wer will, kann weiterhin am 23. April eines von nur noch zwei Abstimmungslokalen aufsuchen. Im Rathaus und im Landratsamt. „Für jeden Ortsteil eines“, sagt Vanessa Wegmann, die leitende Wahlsachbearbeiterin, und lacht. Er muss das aber nicht mehr tun, sondern kann die Unterlagen daheim ausfüllen und per frankiertem Rückkuvert abschicken. Die Hoffnung dabei liegt darauf, dass die Garmisch-Partenkirchner von der bequemen Möglichkeit zuhause Gebrauch machen. „Dafür gibt es nun elf Briefabstimmungsbezirke“, verdeutlicht Martin Bader, Leiter des Bürgeramts. Wichtig ist, dass die Teilnehmer an der Abstimmung die Unterlagen nach dem Ausfüllen wieder richtig einpacken. Eine eindeutige Anleitung dazu liegt jedem Dokumentenpaket bei. „Und bitte bloß nicht die Benachrichtigung wegwerfen“, warnt Bader. Denn: „Auf der Rückseite haben wir den Abstimmungsschein gedruckt, ohne den kann niemand an den Bürgerentscheiden teilnehmen.“ Weder postalisch noch an der Urne.

Wer bis 2. April seine Abstimmungsunterlagen nicht erhalten hat, eigentlich aber wahlberechtigt ist, „der kann sich bei uns im Wahlamt melden – aber bitte erst ab dem 3. April“, sagt Wegmann.

„Stimmzettel kann stutzig machen“ - Tipps zum Ausfüllen

Zum Ausfüllen des Stimmzettels gibt es auch ein paar Tipps. „Der mag schon erst einmal stutzig machen“, räumt Bader ein. Nur: Wie so ein Dokument auszusehen hat, dazu gibt es klare Vorgaben von behördlicher Seite. „Wir konnten nicht einmal den Text der Stichfrage selbst festlegen.“ Bader rät den Bürgern, „am besten Kreuze tatsächlich bei allen drei Fragen zu setzen, sonst verschenkt man möglicherweise seine Stimme“. Zum Beispiel, wenn Bürger lediglich einen der beiden Entscheide ausfüllen und die Stichfrage offen lassen. „In der Tat hat das falsche Ausfüllen 2019 zu sehr vielen ungültigen Stimmzetteln geführt“, blickt Wegmann zurück. Bei den beiden Fragen gab es damals bei fast 11 000 Unterlagen mehr als 1100 ungültige pro Frage. Grundsätzlich gilt: Wer etwas auf dem Zettel kommentiert, macht diesen ganz oder zumindest teilweise ungültig. „Dazu gibt es vor Ort einen Ausschuss, der die Zettel im Einzelfall anschaut und jeweils einen Beschluss fasst“, erklärt Bader.

Ein Muster-Stimmzettel zeigt die Fragen zum Bürgerentscheid.
So sieht der Stimmzettel aus: Drei Fragen sind zu beantworten. Das Wahlamt gibt Tipps zum Ausfüllen. © Markt Garmisch-Partenkirchen

Damit will er auch allen Unkenrufen, es könnte etwas nicht ganz nach Vorschrift ablaufen, den Wind aus den Segeln nehmen. Auf einem Flyer der Bürgerinitiative hatte sich ein Hinweis gefunden, dass 2019 Unterlagen bereits im Vorfeld geöffnet worden waren. Das klärt der Chef des Wahlamts einfach auf: „Damals sind die Mitglieder der Initiative erst um 18 Uhr ins Rathaus gekommen, und da war der erste Schritt schon gelaufen.“ Denn: Sehr wohl werden die Abstimmungsunterlagen, die bis zum Tag X der Auszählung in einem eigenen Raum im Rathaus gelagert werden, zu dem nur die Mitarbeiter des Wahlamts Zutritt haben, am 23. April bereits ab 16 Uhr geöffnet. „Das ist bei jeder Wahl und bei jedem Bürgerentscheid so. Da wird das Hauptkuvert aufgemacht, um die Frage der Wahlberechtigung schon einmal abzuklären.“ Dieses Prozedere hat mit dem eigentlichen Votum nichts zu tun. „Wir schauen zum Beispiel, ob die Bescheinigung auch unterschrieben ist, wenn nicht, dann sind die Unterlagen ungültig.“ Der innere Umschlag mit dem Stimmzettel wandert sogar nochmals in eine eigene Wahlurne. Dieser Vorgang kann von jedem Interessierten live vor Ort verfolgt werden. „Wer den Ablauf nicht stört oder Einfluss nehmen will, kann das neben den regulären Wahlhelfern direkt verfolgen“, sagt Bader.

Alles nach Vorschrift - Bürgerinitiative stellt zwei Wahlhelfer

Grundsätzlich wurde die Bürgerinitiative eingeladen, Wahlhelfer zu stellen. Zwei Vertreter haben sich angemeldet. Zwei gehören obendrein dem Ausschuss an, der am Mittwoch, 26. April, das offizielle Ergebnis in einer Sitzung feststellen wird.

Wann am 23. April mit einer Verkündigung des dann noch inoffiziellen Ergebnisses zu rechnen ist, vermag Bader schwer einzuschätzen. „Wir wissen jetzt ja nicht, wie viel Rücklauf wirklich kommt. Ich denke aber nicht, dass wir vor 20 Uhr etwas sagen können.“ Im Foyer wird es wieder eine Art Public Viewing geben, zudem sind die Daten über die Internetseite der Marktgemeinde quasi „live“ abrufbar.

In dieser Hinsicht weist die Gemeinde noch auf Fristen hin. Letzte Möglichkeit zur Abgabe von Abstimmungsunterlagen ist an jenem 23. April bis 18 Uhr am Rathaus. „Dann wird unser Briefkasten am Haus letztmals geleert“, sagt Bader. Wer die Unterlagen per Post zurückschickt, sollte die möglicherweise verlängerten Zustellungszeiten der vergangenen Monate im Kopf haben. „Dokumente, die wir beispielsweise am Montag in der Post finden, werden definitiv nicht mehr berücksichtigt“, stellt Wegmann klar. Für das Garmisch-Partenkirchner Rathaus ist das ein Normalfall. „Das passiert bei jeder Wahl, die Unterlagen kommen dann ins Archiv.“

Wichtig zudem: Briefabstimmungsunterlagen können am Sonntag, 23. April, nur im Rathaus noch persönlich abgegeben werden. Im Landratsamt werden diese Dokumente nicht mehr angenommen. Bader: „Dort werden die Leute ans Rathaus verwiesen, oder der Bürger kann vor Ort seinen Stimmzettel nochmals neu ausfüllen.“

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