Kongresshaus: Bürgerentscheid und Ratsbegehren kommen - Kritik an „manipulativer“ Formulierung der Fragestellung

Neubau oder Sanierung? Die Meinungen über die Zukunft des Kongresshauses gehen auseinander. Jetzt steht fest: Der Bürger entscheidet.
Garmisch-Partenkirchen – Der Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen hat aus einem Fehler gelernt, als er ein ihm unliebsames Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärte. Erst durch die Rechtsaufsicht des Landratsamts und das Bayerische Verwaltungsgericht München hatten sich die Kommunalpolitiker 2017, als Spielzeugland Zitzmann um seinen Erhalt kämpfte, eines Besseren belehren lassen. Das Bürgerbegehren „Rettet unser Kongresshaus“ schmeckt ebenfalls den wenigsten, doch sind die Männer und Frauen aus Schaden klug geworden. Sie winkten es durch und ließen auch die Fragestellung („Sind Sie dafür, dass unser Kongresshaus nicht abgerissen, sondern stattdessen saniert und durch den Teilneubau eines Foyers aufgewertet, in seiner Funktion als Kultur-, Kongress- und Bürgerzentrum dauerhaft erhalten bleibt?“) zu. Mit 2279 Bürgern hatten sich weit mehr als die nötigen acht Prozent der Wahlberechtigten in die Listen eingetragen.
Allerdings entschied sich der Gemeinderat, den Initiatoren, die für den Erhalt des Kongresshauses kämpfen, nicht das Feld und damit die Deutungshoheit zu überlassen. Sie setzen dem Bürgerentscheid ein Ratsbegehren gegenüber. Über die Frage („Sind Sie dafür, dass der Markt Garmisch-Partenkirchen eines neues, zukunfts- und konkurrenzfähiges Kongresshaus am selben Ort errichtet, das eine effiziente Nutzung, eine flexible Raumaufteilung, Barrierefreiheit sowie einen niedrigen Energieverbrauch dauerhaft sicherstellt und den Fortbestand des Kleinen Theaters sowie der Veranstaltungen des U1 weiterhin ermöglicht?“) konnte Dr. Christoph Elschenbroich, einer der drei Köpfe des Bürgerbegehrens, der die Fragestellung des Bürgerbegehrens „bescheiden und sachlich abgefasst“ nannte, nur staunen: „Die Formulierung ist, milde gesagt, unfair, deutlicher ausgedrückt, irreführend.“ Und der parteifreie Gemeinderat ging noch weiter. „Sie ist manipulativ.“ Sein Versuch, sie zu entschärfen und weniger als Werbetext erscheinen zu lassen, nannte Claus Gefrörer (CSU) „keine faire Formulierung“.
Eine hitzige Diskussion entwickelte sich auch über den Termin des Urnengangs. Den Initiatoren schwebt der 26. Mai, der Tag der Europawahl, vor. Diese Entscheidung zu treffen, liegt allerdings nicht in der Macht der Rathaus-Verwaltung, sondern beim Bayerischen Innenministerium und dem Bundeswahlleiter. Lehnt der ab, sollen die Garmisch-Partenkirchner Bürger am Sonntag, 2. Juni, darüber bestimmen, wie es mit dem Kongresshaus weitergeht. Der Gemeinde Farchant ist es gelungen, ihren Bürgerentscheid zum Neubau eines Hotels zeitgleich mit der Europawahl über die Bühne zu bringen.