Garmisch-Partenkirchner zum 20. Mal verurteilt
Garmisch-Partenkirchen - Diesmal war es kein Eigentumsdelikt: Ein mehrfach vorbestrafter Werdenfelser bekam nun sein nächstes Urteil. Er muss eine Therapie machen.
Spielsucht und dazu Depressionen – eine schlimme Kombination aus psychischen Störungen, an denen ein 45-jähriger, obendrein arbeitsloser Garmisch-Partenkirchner leidet und ihn immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt bringt. 19-mal ist er deshalb schon vorbestraft, zumeist wegen Eigentumsdelikten. Und auch im 20. Fall war es nicht anders: Zweimal hatte er wertvolle Objekte in einem heimischen Spielclub mitgehen lassen und saß darum in seinem Heimatort vor Richterin Linda Behmel. Nach eingehender Vernehmung erging dann ein Urteil, das ihm – hoffentlich – hilft: Sechs Monate Freiheitsstrafe, jedoch drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt unter der Maßgabe, sich in stationäre Therapie zu begeben.
In dem Garmisch-Partenkirchner Spielsalon hatte der Mann 2015 laut Staatsanwältin Anja Herrmann gleich zweimal zugelangt: Am 9. April entwendete er dort eine Damenhandtasche, in der sich nicht nur eine Brille, sondern auch eine Bankkarte sowie 170 Euro in bar befanden, und am 25. April griff er sich im selben Etablissement das Mobiltelefon einer Frau im Wert von 749 Euro.
Der voll geständige Angeklagte berichtete zunächst, dass er sowohl unter Spielsucht leide als auch Depressionen. Dagegen anzukämpfen versuchte er schon in einer Selbsthilfegruppe und ambulant in der Psychiatrie. Verteidiger Franz Grabo, der gleichzeitig sein Betreuer ist, ergänzte, dass diese Doppeldiagnose die große Komplikation seines Mandanten sei. „Ich bin fast ratlos, wie man weiter vorgehen soll.“ Inzwischen stieß Grabo auf die Sozialeinrichtung Herzogsägmühle. „Doch dafür benötigt man erst einen Arzt, der einen einweist.“
Sein Mandant soll sogar schon Gelder des Sozialamts fürs Spiel verwendet haben, statt sie dem Vermieter zu geben. Grabos bitteres Fazit: Sein Schützling „ist für mich oft nicht mehr erreichbar“.
Ihm sei der Angeklagte seit 2014 bekannt, erklärte sodann ein Suchtberatungs-Experte. Dieser erläuterte dem Gericht, die Probleme begannen einst mit Alkohol, ehe sie sich zur Spielsucht verlagert haben. Bei dem Angeklagten sei jedenfalls zunächst eine medizinische und erst anschließend eine berufliche Reha in Herzogsägmühle vonnöten, erörterte der Fachmann.
Aus dem von Richterin Behmel verlesenen Vorstrafenregister ging schließlich die gesamte Bandbreite der 19 bisherigen Verfehlungen des 45-Jährigen hervor, die bis ins Jahr 1988 zurückreichen und im wesentlichen aus Diebstählen bestehen. Während die Staatsanwältin eine achtmonatige Bewährungsstrafe samt stationärer Therapie beantragte und Verteidiger Grabo nur auf fünf Monate plädierte, kam die Richterin zu eingangs erwähntem Urteil. Die stationäre Therapie muss binnen drei Monate beantragt und in spätestens sechs Monaten angetreten werden – dies alles ist dem Gericht nachzuweisen.
Wolfgang Kaiser