Die Situation in der Ukraine beschäftigt auch die Kinder im Blauen Land und Umgebung. Viele Schulen sammeln Sachspenden und bringen diese in die Alte Post nach Murnau. So etwa die Grundschule Obersöchering oder das Gymnasium Starnberg. Auch in Murnau wird in der James-Loeb-Schule fleißig gesammelt. Kinder können für ukrainische Kinder Bilder malen, die mit den Sachspenden in die Flüchtlingslager in den Grenzregionen gebracht werden.
Über die Website www.murnau.de/ukraine finden sich auch weitere Informationen, etwa zur Aufnahme von Geflüchteten oder Links zu Social Media Gruppen für einfachere Vernetzung untereinander. Auch eine Broschüre mit den ersten Schritten Deutsch-Ukrainisch findet sich dort zum Download.
Im Rathaus des Marktes Murnau können Sie verfügbaren Wohnraum melden: 08841/476-105. Zudem können sich Gastgeber in das Webformular des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration eintragen: www.ukraine-hilfe.bayern.de. Auch Übersetzerinnen und Übersetzer für Ukrainisch werden dringend gesucht.
Sonntags um 14:00 Uhr finden zur Zeit Treffen im Kulturpark statt, bei denen sich sowohl Ukrainerinnen und Ukrainer als auch die Murnauer Gastfamilien untereinander austauschen können.
Die Bankverbindung des Spendenkontos des Marktes Murnau für die Hilfsaktion „Das Blaue Land hilft!“ lautet:
Kto-Inhaber: Markt Murnau a. Staffelsee
IBAN: DE87 7035 1030 0032 6841 85
BIC: BYLADEM1WHM
Institut: Sparkasse Oberland
Spenden sollten möglichst unter dem Verwendungszweck „Solidarität Ukraine“ erfolgen. Es handelt sich hierbei um ein neu angelegtes Girokonto, welches ausschließlich für Spenden für die Hilfe an die Ukraine verwendet wird. Die Spenden für das Hilfsprojekt des Blauen Landes dienen gemäß § 52 Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecken und sind somit steuerlich absetzbar. Für Spendenbeträge über einem Betrag von 300,- Euro erhalten Sie hierzu vom Markt Murnau a. Staffelsee eine Spendenbescheinigung. Damit Ihnen diese übersandt werden kann, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihre Adresse an. Für Spendenbeträge bis zu einem Betrag von 300,- Euro genügt der Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. der Kontoauszug) als Nachweis für das Finanzamt. kb