Nicht nur der Zeitplan für das gesamte Verfahren wurde durch Corona gehörig durcheinander gewirbelt. Die Kritiker und Gegner eines möglichen Neubau-Konzepts machen mobil und berufen sich auf das Ergebnis eines Bürgerentscheids aus dem Jahre 2019. Damals scheiterte ein Teilneubau-Konzept am Richard-Strauss-Platz nach hitziger Debatte. Zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids 2019 war eine Teilsanierung mit einem Neubau auf der Ostseite an das bestehende Kongresshaus geplant. Diesem Vorhaben wurde eine Absage verpasst. Und auf dieses Bürgervotum berufen sich Jörg Setzpfand und Dr. Christoph Elschenbroich, die damals schon das Bürgerbegehren „Rettet unser Kongresshaus“ initiiert hatten, erneut. Gemeinsam mit Gemeinderat Anton Hofer (Garmisch+Partenkirchen miteinander) haben sie eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt eingereicht.
Ihre Forderung: Der Markt soll die 2019 und 2020 gefassten Beschlüsse des Gemeinderats zum erklärten Bürgerwillen umsetzen. Diese beinhalteten u.a. eine Bestandserhebung durch Fachplaner sowie ein Nutzungs-, Betriebs- und Raumkonzept von Bestand und Erweiterungsbauten (Anforderungsprofile Kongress- und Kulturbetrieb sowie Bürgerzentrum). Bürgermeisterin Elisabeth Koch hat Kenntnis von der Rechtsausfsichtsbeschwerde. Sie ist seit 1. Mai 2020 im Amt – der Bürgerentscheid vom 26. Mai 2019 hatte da gerade noch 26 Tage Bindungsfrist. 2019 und 2020 sei zudem einiges passiert, sie kann auf Planungsleistungen verweisen. „Der Bürgerwille ist ernst zu nehmen, deshalb haben wir den Bürgerbeteiligungsprozess ja in Gang gesetzt. Unser Ansatz: Wir wollen wissen, was die Bürgerinnen und Bürger im Kontext der Standortentwicklung GaPa 2030 von einem solchen Haus erwarten.“