Krankenhausschule steht jetzt unter Denkmalschutz

Garmisch-Partenkirchen - Auf Initiative des Vereins zur kommunalpolitischen Aufklärung steht die Schule seit Mitte Oktober auf der bayerischen Denkmalliste. Rektorin Susanne Swoboda ist darüber nicht glücklich.
Da kein Einspruch seitens der Gemeinde erfolgte, ist die Krankenhausschule seit dem 15. Oktober auf Antrag des Vereins zur kommunalpolitischen Aufklärung in Garmisch-Partenkirchen in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen worden. Das bestätigt Oberkonservator Detlef Knipping. Rechtsgrundlage ist ein Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 6. August 2009. Adressaten waren Initiatorin Heidemarie Trickl und Bürgermeister Thomas Schmid (CSB).
Der Rathauschef sagte auf Tagblatt-Anfrage, er habe persönlich keine Probleme damit. Die Rektorin der Grundschule Garmisch, Susanne Swoboda, sei dagegen nicht sonderlich erfreut darüber, dass das Gebäude nun ein Denkmal ist. Denn: „Mit Sicherheit werden sich mit diesem Eintrag Baumaßnahmen, wie die dringend benötigte Turnhalle, verzögern“, weiß Schmid.
Und das ist bei weitem nicht das einzige Problem. Auch die in naher Zukunft anstehende Renovierung der Fenster machen Swoboda Sorgen: „Da sehe ich schon kommen, dass wir mit dem Denkmalschutz kollidieren.“ Die damit verbundenen Auflagen würden außerdem „den Haushalt belasten“.
Dieses Argument lässt Trickl nicht gelten. Schließlich könne die Schule nun gesonderte Fördergelder beantragen. Auch den Vorwurf Swobodas, sie habe den schriftlichen Beweis für den Eintrag in die Denkmalliste bis zum heutigen Tag nicht gesehen, weist die Vorsitzende des Vereins zur kommunalpolitischen Aufklärung von sich. Trickl gibt an, der Rektorin eine Kopie des Schreibens anlässlich der 100-Jahrfeier der Schule am 24. Oktober dieses Jahres überreicht zu haben.
Die Unterschutzstellung wertet sie als „das einfachste und erfolgreichste Schreiben meines Engagements für die Schule und das Areal“. Auslöser sei eine schriftliche Äußerung von der CSB-Pressesprecherin Anette Büsch gewesen, die am 30. Oktober 2008, also zehn Tage vor dem ersten Bürgerentscheid, die Eltern der Schüler in einem Brief darüber informierte, „dass mittelfristig mit der Vermarktung des Grundstückes an der Krankenhausstraße gerechnet werden muss“. Trickl ist auch heute noch der Meinung, dass die Schule nicht erhalten worden wäre. Das beweise die Tatsache, „dass die Gemeinde bis zum 20. April, dem letzten Abgabetermin, keine Fördermittel im Rahmen des Konjunkturpakets II beantragt hatte“.
Nun ist sich Trickl sicher, dass mit der Aufnahme in die Denkmalliste „die Funktion des Gebäudes als Schule gesichert ist“. Außerdem habe sie mit der Unterschutzstellung das Ziel erreicht, „dass die Gemeinde das Areal um die Kranhausstraße nicht nach Belieben vermarkten kann“. Wenigstens dieser kleine Bereich um die Schule sei für Investoren nun nicht mehr interessant. (arr)