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Karwendelbahn: Weitere Anzeige gegen Bürgermeister

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Von: Christof Schnürer

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Die Schlammschlacht bei der Karwendelbahn geht weiter und weiter. © Roland Lory

Die Schlammschlacht zwischen Karwendelbahn AG und der Marktgemeinde Mittenwald geht weiter. Jetzt wurde Anzeige gegen Bürgermeister Adolf Hornsteiner erstattet – die zweite in diesem Jahr.

Mittenwald/Heidenheim – Es wird wieder ein stürmischer Herbst in Mittenwald. Erste Orkanböen aus Heidenheim ziehen bereits ins Isartal. Frostig ist es zwischen den Hauptaktionären der Karwendelbahn AG – Konsortium AG auf der einen, Marktgemeinde auf der anderen Seite – schon lange. Nun feuern die Investoren aus Heidenheim wieder eine Breitseite in Richtung Rathaus ab. In einer Pressemitteilung der Karwendelbahn AG lässt vermutlich der starke Mann aus Heidenheim, der neue Vorstand Wolfgang W. Reich, verlautbaren, dass gegen Bürgermeister Adolf Hornsteiner „Strafanzeige wegen übler Nachrede“ erstattet worden sei.

Das wird auf Nachfrage von der Staatsanwaltschaft München II bestätigt. „Ob ein Anfangsverdacht besteht, wird nun zu prüfen sein“, sagt Pressesprecherin Andrea Mayer. Gleichzeitig teilt sie mit, dass die erste, im Mai gestellte Anzeige der Karwendelbahn AG wegen Verleumdung gegen den Rathauschef „ohne Ermittlungen“ eingestellt worden sei. Der Betroffene kann dazu nichts beisteuern. „Ich bin in die Sache nicht involviert worden“, meint Hornsteiner. Im ständigen Streit zwischen dem Vorstand der Mittenwalder Karwendelbahn und dem Bürgermeister Adolf Hornsteiner ist es zu einem Gerichtsprozess um das Hausverbot für Hornsteiner gekommen. Karwendelbahn-Vorstand Wolfgang Reich rastete vor Gericht völlig aus.

Verstimmung in Heidenheim

Dieser hatte sich vor einem Monat in einem Tagblatt-Artikel vom 27. August unter anderem über das Geschäftsgebaren der Heidenheimer Reichgruppe wie folgt geäußert: „Es gibt eine Vielzahl von Verdachtsmomenten, die vermuten lassen, dass Gelder nicht dort eingesetzt wurden, wo sie sollten.“ Gleichzeitig wiederholte Hornsteiner den Vorwurf, dass der 2016 von der Hauptversammlung bestellte Sonderprüfer nach wie vor nicht seiner Arbeit nachgehen könne.

Diese Sichtweise hat in Heidenheim wohl wieder zu Verstimmungen geführt. Die Staatsanwaltschaft München II bestätigt, dass eine Anzeige wegen „übler Nachrede, Verleumdung und allen sonstigen in Betracht kommenden Straftatbeständen“ gegen den Bürgermeister vorliegt.

Klage gegen Bebauungsplan

In der Pressemitteilung der Karwendelbahn wehrt man sich gegen den Vorwurf, dem Sonderprüfer werde der Zugang verwehrt. Dieser hatte laut Schreiben der AG zuletzt am 30. August 2016 Kontakt mit der Karwendelbahn. „Seit diesem Zeitpunkt war von dem Sonderprüfer nichts mehr zu hören!“ Für die Heidenheimer liegt der Fall auf der Hand: „Der Sonderprüfer Müller führt schlicht und einfach seinen Auftrag nicht aus!“ Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass man gegen den Bebauungsplan 47 (Sondergebiet Berg- und Wintersport), der Wohneinheiten auf dem Bahnareal an der Talstation ausschließt, ebenfalls Klage eingereicht habe.

Am 25. Oktober (9 Uhr) treffen sich beide Parteien mal wieder vor dem Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen. Dann geht es nicht um eine Strafanzeige, sondern um das Hausverbot für Bürgermeister Hornsteiner, dem der Zutritt zur Karwendelbahn untersagt werden soll. Wie gesagt: Ein stürmischer Herbst.

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