Schwarzbau am Dünaberg wird entfernt – Eigentümer könnte wegen Rodung belangt werden

Fast ein Jahr nachdem ein Grundstücksbesitzer widerrechtlich eine Aufschüttung Am Dünaberg vorgenommen hatte, steht fest: Der Schwarzbau kommt weg. Der Verursacher wird den Wall freiwillig entfernen.
Murnau – Als Postbote hat Reiner Oppelt häufig Kontakt mit und zu Murnauer Bürgern. Weil viele wissen, dass er seit etwas mehr als einem Jahr für die Fraktion Mehr Bewegen im Gemeinderat des Markts sitzt, wird er häufig angesprochen. Vor allem zu Themen, die gerade aktuell sind. Zu denen, die die Gemüter bewegen, zählen seit einigen Monaten Vorgänge Am Dünaberg. Ein Grundstücksbesitzer hatte an der Ecke Kohlgruber Straße rechtswidrige Geländeaufschüttungen bis zu sechs Metern Höhe sowie Rodungen vornehmen lassen und damit bei Anwohnern eine Welle der Empörung ausgelöst.
Vor allem benachbarte Hauseigentümer zeigten sich entsetzt und beklagten Gebäudeschäden. Viele Menschen erkundigten sich bei Oppelt in den vergangenen Wochen nach dem Stand der Dinge, nachdem zunächst das Landratsamt einen Baustopp verhängt und der Murnauer Bauausschuss, dem Oppelt als Mitglied angehört, den nachträglichen Antrag des Grundstückeigentümers auf Baugenehmigung abgelehnt hatte. Mit diesem Vorgehen wollte sich der Mann, dem das große Grundstück gehört, seine Eingriffe nachträglich absegnen lassen.
„Ich konnte den interessierten Bürgern keine konkrete Auskunft geben, weil es keine Informationen gab“, sagt Oppelt. Auch Marktbaumeister Klaus Tworek sah sich nicht in der Lage, Oppelts Anfrage in der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2022 erschöpfend zu beantworten. Es bestehe ein reger Briefwechsel zwischen dem Landratsamt und dem Verursacher der Aufschüttung. Vieles deute auf einen Rückbau hin, sagte Tworek damals.
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Bauherr will Auffüllung entfernen
Der kommt jetzt. Allerdings nicht auf Anordnung der Kreisbehörde. Tagblatt-Recherchen ergaben, dass der Bauherr, so heißt es von Stephan Scharf, dem Sprecher des Landratsamts, erklärt habe, er werde zur Vermeidung einer förmlichen Beseitigungsanordnung bis Januar beziehungsweise Februar 2023 – je nach Witterung – die Auffüllung freiwillig beheben. Sollte das bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschehen sein, wird das Landratsamt Scharf zufolge, „die angekündigte förmliche Beseitigungsanordnung erlassen“. Zum Stand der Dinge wollte sich der Grundstücksbesitzer auf Tagblatt-Anfrage nicht äußern. Er befinde sich gerade in einer Besprechung und habe keine Zeit, erklärte er telefonisch. Weitere Versuche, Kontakt aufzunehmen, lehnte er ab.
„Mit der Lösung bin ich zufrieden, damit ist die Welt für mich wieder in Ordnung“
Oppelt, vom Tagblatt mit der neuesten Entwicklung konfrontiert, zeigt sich erleichtert. „Mit der Lösung bin ich zufrieden, damit ist die Welt für mich wieder in Ordnung. Es muss doch gleiches Recht für alle gelten.“ Er sei am Ball geblieben, weil er verhindern wollte, dass in Murnau Ähnliches passiert wie im benachbarten Ohlstadt. Dort mahlen die Behörden-Mühlen ganz besonders langsam. Auch zehn Jahre, nachdem auf dem Areal eines Kfz-Betriebs ein Schwarzbau entdeckt worden war, ist noch immer unklar, ob die Lagerhalle abgerissen werden muss. „Ich hab mir immer gedacht, bei uns darf es so etwas nicht geben“, erklärt Oppelt.
Unklar ist noch, ob der Besitzer des Areals am Dünaberg wegen der Rodung der Bäume, von denen manche einen Stammumfang von über 80 Zentimeter aufwiesen, noch haftbar gemacht oder zur Kasse gebeten wird. Von der Kreisbehörde hat er in dieser Hinsicht nichts zu befürchten. Das macht Scharf deutlich: „Vonseiten des Landratsamtes als Untere Naturschutzbehörde sind aus naturschutzrechtlichen Gründen keine Ersatzpflanzungen vorzunehmen, da hier keine Schutzgebiete beziehungsweise gesetzlich geschützte Biotope betroffen sind.“ Die Eingriffsregelung komme nicht zum Tragen, da sich der betroffene Bereich im Gebiet eines Bebauungsplanes befindet.
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Landratsamt: Andere Behörden in der Pflicht
Scharf sieht andere Ämter in der Pflicht. Ob Ersatzpflanzungen aus anderen Gründen vielleicht dennoch notwendig sind, obliege aus Sicht seiner Behörde dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Weilheim, da möglicherweise eine genehmigungspflichtige Rodung stattfand, und dem Markt Murnau im Vollzug des Bebauungsplans.
Die Gemeinde befindet sich nach Auskunft von Kreszentia Oppenrieder gerade in der Prüfungsphase und versucht zu eruieren, was möglich ist. Man stehe im Austausch mit der Bauaufsichtsbehörde, teilt die geschäftsleitende Beamtin der Rathaus-Verwaltung mit. Dabei gehe es nicht zuletzt darum, „den rechtlichen Rahmen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Durchsetzung von Nachpflanzungen beziehungsweise Bußgeldforderungen auf Grundlage der Satzung abzustecken“.
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