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Heimkinder in Oberammergau: Stadt München kassierte bei ihrem Passionshonorar mit

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Oberammergau - Auf den ersten Blick ein Skandal: Kinder und Jugendliche des Marie-Mattfeld-Hauses in Oberammergau mussten 75 Prozent ihrer Einkünfte aus den Passionsspielen abgeben.

Ein knappes Jahr ist es jetzt her, dass in Oberammergau die Passionsspiele zuende gingen. 2200 Mitwirkende standen von Mai bis Anfang Oktober auf der großen Freilichtbühne - unter ihnen auch ein Dutzend Kinder und Jugendliche des Marie-Mattfeld-Hauses in der Ettaler Straße, in dem Heranwachsene aus zerrütteten Familien und Sozialwaisen wohnen und betreut werden. Wie alle Passionsdarsteller erhielten auch sie ein Honorar, das gerade mal im dreistelligen Bereich lag, da es ja drei Kindergruppen gab. Und jetzt kommt’s: Von diesem Geld durften sie jedoch nur ein Viertel behalten. Den Rest, also 75 Prozent, hat die Stadt München, die Träger des Kinderheims ist, einkassiert.

Rein rechtlich ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden, denn nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes müssen junge Menschen, die im Rahmen der Jugendhilfe in einer Einrichtung stationär untergebracht sind, 75 Prozent ihres Einkommens „als Kostenbeitrag einsetzen“. Vorgaben ließen es grundsätzlich nicht zu, „dass Einkommen über den Freilassungsbetrag von 25 Prozent hinaus den jungen Menschen belassen wird“. Bei dieser gebundenen Entscheidung stehe der Stadt München kein Ermessen zu. Mit diesen Worten beschreibt Bürgermeister Hep Monatzeder im Auftrag von Oberbürgermeister Christian Ude die Situation als Antwort auf eine Anfrage von Florian Streibl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler.

Der Oberammergauer, der Mitglied des „Freundeskreises des Marie-Mattfeld-Hauses“ ist, hatte sich an OB Ude gewandt, und eindringlich darum gebeten, die Entscheidung zu überdenken. Ohne Erfolg, die Stadt blieb bei ihrer Einschätzung. Neben Streibl hatten vorher bereits die Gemeinderäte Simon Fischer und Kilian Härtle von der Jungen Liste an Ude geschrieben - dies blieb ebenfalls ohne Konsequenz.

Überhaupt nicht verstehen kann Kurt Meier (München), Vorsitzender des Freundeskreises Mattfeld-Haus, den Standpunkt der Stadt: „Bei uns werden Kinder betreut, die Niemanden mehr haben und um die sich außer uns keiner kümmert. Das volle Passionshonorar wäre ein schönes Taschengeld gewesen, mit dem sie sich auch einmal etwas, wenn auch nicht viel, hätten leisten können. Das Verhalten der Stadt ist unmöglich und bodenlos, ja schändlich den Kindern gegenüber.“ Der Verein selbst schießt nach Meiers Aussage 30 000 Euro im Jahr an Unterstützung zu. In dem Zusammenhang ergänzt der Chef des Freundeskreises, dass die jungen Bewohner des Hänsel- und Gretelheims (wie es früher hieß), in dem derzeit 27 Kinder und Jugendliche leben, zum Beispiel auch fürs Zeitungaustragen nur 25 Prozent als Vergütung behalten dürfen. So steht es im Gesetz.

In der Angelegenheit Passions-Honorar wandte sich Florian Streibl auch an die Bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer: Die CSU-Politikerin erklärte, dass es im Ermessen der Stadt München liege, ob man hier eine Sonderregelung anwende oder nicht. Bürgermeister Hep Monatzeder wiederum stellt klar, dass man im Sinne der Gleichbehandlung keine Ausnahme machen könne.

Passionsspielleiter Christian Stückl, der OB Ude direkt auf die Honorarkürzung ansprach, hofft, dass es noch zu einer Einigung kommt: „Sicher wird vielleicht irgendwo ein Präzedenzfall geschaffen, aber wenn es irgendwie geht, sollte man den Kindern das Geld, das ihnen ja zusteht, in voller Höhe auszahlen, und wenn man es nur auf einem Sparbuch deponiert. Sonst nimmt man ihnen ja jegliche Motivation, sich auch künftig etwas dazu zu verdienen.“ Ähnlich sieht es Florian Streibl: „Dass sich die Stadt hier so auf ein Gesetz versteift, ist schon enttäuschend. Die Kinder waren bei der Passion integriert, sie haben im Dorf Anerkennung erfahren und für die Gemeinde eine Leistung erbracht. Dafür haben sie auch das volle Honorar verdient.“

„Großes Verständnis“ für diese Sichtweise zeigt die Leiterin des Stadtjugendamtes, Dr. Maria Kurz-Adam: „Natürlich ist so ein Engagement der Jugendlichen sehr wichtig. Aber wir haben es hier nun einmal mit einem Bundesgesetz zu tun, an das wir uns halten müssen.“ Auch eine Härtefallregelung trete in diesem Fall nicht in Kraft, „weil es im Sinne der Gleichbehandlung keinen Unterschied macht, ob ein Jugendlicher durch die Passion oder über das Zeitungsaustragen Einkünfte erzielt“. Die Rechtsvorschrift gelte seit 2005 und sei verschärft worden. Dr. Kurz-Adam: „Immerhin wendet die Stadt München für das Marie-Mattfeld-Haus in Oberammergau pro Monat und pro Platz 4000 Euro auf.“

Ludwig Hutter

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