So geht's weiter in Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen - Thomas Schmid (CSB) will nicht mehr – aber er muss nochmal. Denn jetzt einfach zurückzutreten, das ist dem Noch-Bürgermeister von Garmisch-Partenkirchen rechtlich nicht erlaubt. Ein Blick ins Wahlgesetz.
„Die Stichwahl muss er noch mitmachen“, sagt Stephan Scharf, Sprecher des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen. Sollte Schmid (CSB) in der Stichwahl am 30. März Dr. Sigrid Meierhofer unterliegen, ist die Sache erledigt: Die SPD-Bewerberin wird die erste Bürgermeisterin der Marktgemeinde, Schmid kann sich anderen Aufgaben widmen.
Hier finden Sie die Erklärung im Wortlaut
Entscheiden sich die Bürger aber für den Amtsinhaber, wird er die Wahl wohl nicht annehmen. Das ist sein gutes Recht. Dann beginnt das ganze Prozedere von vorne.
Meierhofer kann nicht einfach als Zweitplatzierte auf den Rathaussessel nachrücken. Neuwahlen müssen her. Diese finden Scharf zufolge frühestens drei Monate nach der Stichwahl statt, das wäre also Ende Juni.
Die Zeit dazwischen wird interessant: Ist zu Beginn der Wahlperiode am 1. Mai kein Bürgermeister im Amt, kann die Rechtsaufsichtsbehörde ein Gemeinderatsmitglied als Interims-Rathauschef bestimmen. Dieser muss sich auf laufende und unaufschiebbare Geschäfte beschränken.
Bis 14. Mai lädt er zur konstituierenden Sitzung ein. Ist dort der Zweite Bürgermeister gewählt, übernimmt dieser die Geschäfte – bis endlich der neue Bürgermeister feststeht.
Katharina Bromberger