Rechtschreibreform (MM)
- Steffen Habit: "Schüler als Geisel der Schreibreform"; Politikteil vom 27. November
"Für die ausführliche Besprechung des Buches von Theodor Ickler ,Falsch ist richtig’ möchte ich Steffen Habit und dem Münchner Merkur danken.
Nach Dr. Wermke, dem Leiter der Dudenredaktion, ,kann die Rechtschreibreform nach langen und heftigen Auseinandersetzungen als abgeschlossen betrachtet werden’. So hörte man es schon einmal, vor zehn Jahren. Jetzt begrüßen die damals so selbstherrlichen Kultusminister alles, was der Duden empfiehlt, auch wenn es gegen die Meinung des von ihnen eingesetzten Rechtschreibrates geht. Gestatten Sie mir drei Anmerkungen zu der Besprechung:
1. ,Die Kritiker’, schreibt Steffen Habit, ,konnten schließlich einige Änderungen durchsetzen.’ Dazu kann man Genaueres sagen. 1997 zählte ich in ,Deutschstunde’ von Lenz 131 Wörter, deren Schreibweise die Reform für ,überholt’ erklärte (ohne ß zu ss). Von diesen wurden durch ,Weiterentwicklung und Präzisierung’ bis 2006 107 in der originalen Schreibweise wieder ,zugelassen’. Jetzt bringen die Empfehlungen des Duden 2006 eine gegenläufige Bewegung in Gang: Nicht weniger als 47 von den 107 wieder zugelassenen Wörtern werden zur Reform von 1996 zurückentwickelt. (Diese Zahlen beanspruchen natürlich keine vollkommene Exaktheit, sie dürften aber der Wirklichkeit ziemlich genau entsprechen.)
2. Was die Regelungsgewalt des Staates über die Rechtschreibung betrifft, so pflegen sich die Befürworter der Reform auf den 1. Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 14. Juli 1998 zu berufen: ,Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, Regelungen über die richtige Schreibung der deutschen Sprache für den Unterricht in den Schulen zu treffen.’ Dabei wird übersehen, dass die Richter sich genauer geäußert haben: Sie leiteten die Berechtigung des Staates aus der ,generellen Befugnis des Staates zum Handeln im Gemeinwohlinteresse’ ab, sie erlaubten eine Regelung nur im Falle ,korrekturbedürftiger Fehlentwicklungen’ und setzten als Bedingung ,die für eine Sprachgeltung notwendige allgemeine Akzeptanz’. Demnach verbietet das Urteil die aktuelle Reform. Denn sie dient offenkundig nicht dem Gemeinwohlinteresse, korrekturbedürftige Fehlentwicklungen hat sie selbst in einem bisher nicht gekannten Ausmaß herbeigeführt, und die Zustimmung der Bevölkerung liegt nach der letzten Umfrage bei acht Prozent.
3. Zu den ,dubiosen Umständen’, von denen die Durchsetzung der Reform von Anfang an begleitet wurde, ist nach dem Erscheinen von Icklers Buch noch ein neuer hinzugekommen: Professor Olbertz, Kultusminister von Sachsen-Anhalt, erklärte zur Regelung der Rechtschreibung: ,Dass die Politik damit betraut wurde, haben wir Kultusminister uns nicht ausgesucht. Wir haben den Auftrag dazu bekommen’ (Magdeburger Volksstimme, 28.8.2006). Ob die Öffentlichkeit wohl erfahren dürfte, wer der Auftraggeber war?"
Dr. Martin String
21339 Lüneburg