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Unehrliche Fahrgäste

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Die Vertreter Berlins und Thüringens fordern vor der Bundesratssitzung am 20. September 2017, Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht länger als Straftat zu werten, sondern das Delikt zur Ordnungswidrigkeit herabzuqualifizieren. Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass sich unsere Volksvertreter öffentlich so blauäugig über Dinge äußern, von denen sie ganz offensichtlich keine Ahnung haben. Denn die Konsequenz ihres Vorhabens hätte weitreichende Folgen: Die bisherige Grundlage für die Personalienfeststellung von Schwarzfahrern durch Kontrolleure ist die Bestimmung des § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung, dem sogenannte Jedermannsrecht, das es jedermann erlaubt, eine Person vorläufig festzunehmen, die auf frischer Tat (Erschleichen von Leistungen) betroffen wird. Würde das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit, so entfiele das Festnahmerecht und die Kontrolleure dürften einen Fahrgast, der sich weigert, sich auszuweisen, nicht mehr nach § 127/1 StPO festhalten, um ihn der Polizei zu übergeben. Alternativ bliebe nur das Festnahmerecht nach § 229 des BGB. Dort heißt es: Wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten (Schwarzfahrer, der zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsgeldes verpflichtet ist) festnimmt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruches vereitelt oder wesentlich erschwert werde. Zur Ausübung des Selbsthilferechtes darf der Betroffene die Hilfe eines Dritten in Anspruch nehmen (Fahrkartenkontrolleure). In dem Moment, wo der Schwarzfahrer das geforderte erhöhte Beförderungsgeld an den Kontrolleur aushändigt, entfällt das Festnahmerecht und der Schwarzfahrer ist sofort - ohne der Feststellung seiner Personalien - zu entlassen. Damit ist Schwarzfahren für die Täter fortan nur noch ein Rechenexempel: Wie oft fahre ich schwarz, wie oft werde Ich dabei erwischt? Werde ich kontrolliert, zahle ich einfach in bar und niemand kann feststellen, ob ich schon mal schwarzgefahren bin. Unter dem Strich für unehrliche Fahrgäste ein sicherer Gewinn ohne jedes rechtliche Risiko. Ist es das, was die Politiker für unser Gemeinwohl wollen?


Richard Thiess

München

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