Weil er nicht ausschlafen kann: Nachbar droht Kindergarten mit Klage

Weil er vor sieben Uhr morgens in seiner Nachtruhe gestört wird, erwägt ein Anwalt aus Garching nun den benachbarten Kindergarten zu verklagen. Worum es geht:
Garching - Der Anwalt in Garching droht damit, den benachbarten Kindergarten zu verklagen, weil er im Winter vom Lärm des Schneeräumdienstes geweckt wird. Der Träger argumentiert, dass es dabei um die Sicherheit der Kinder gehe. Ein Kompromiss ist bisher gescheitert.
Robert Fichter ärgert sich. Und das seit Jahren. Immer dann, wenn es über Nacht stark geschneit hat. Denn meistens wird der 50-jährige Patentanwalt dann vom Lärm des Schneeräumdienstes geweckt. Fichter wohnt direkt neben dem evangelischen Kindergarten Flohkiste in Garching (Landkreis München) – und liegt mit ihm seit 2017 im Clinch.
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Anwalt aus Garching: Schneeschaufler reißt ihn aus dem Schlaf
Früher sei der private Schneeräumdienst bereits gegen vier Uhr früh angerückt, erzählt er. Mittlerweile hat der Kindergarten-Träger, der Evangelisch-Lutherische Dekanatsbezirk München, auf den Nachbarschaftsärger reagiert: Es wird später geräumt. Aber Fichter ärgert sich immer noch. Noch immer komme es vor, dass er um halb sieben nicht von seinem Wecker, sondern von dem Lärm auf dem Nachbargrundstück geweckt werde. Weil der Unimog mit Räumschaufel um 6.15 Uhr anrückt. Fichter steht für gewöhnlich um 7.15 Uhr, 7.30 Uhr auf. Zumindest dann, wenn nicht geräumt werden muss. „Der Schneeräumdienst weckt mich in meiner letzten Schlafphase“, berichtet er. Wenn er dann schlaftrunken aus dem Fenster blickt, sieht er, wie der Unimog den etwa 20 Meter langen Gehweg entlang des Kindergartens räumt. Und seit einiger Zeit helfen dabei noch drei Schneeschaufler, die sich morgens lautstark unterhalten würden. „Insgesamt dauern die Räumarbeiten dann immer 15 Minuten“, sagt er verärgert.
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Er argumentiert mit der Nachtruhe. Sie gelte ab 22 Uhr. „Und diese Ruhezeit gilt ja eigentlich bis sieben Uhr in der Früh“, sagt der Anwalt. Zwar habe er auch Verständnis dafür, dass die Schneeräumarbeiten so zeitig beginnen. Denn gegen sieben Uhr kommen bereits die ersten Kindergärtner, Eltern und Kinder. „Der Räumdienst muss ja seine Arbeit schaffen, damit bis dahin alles erledigt ist. Aber vor meinem Schlafzimmer passt mir das eben nicht.“
Räumen für die Sicherheit der Eltern und Kinder
Die Kindergartenleitung der Flohkiste möchte sich zu dem Nachbarschaftsstreit öffentlich nicht äußern und verweist auf den Träger. Diakon und Kindergartenbeauftragter Dietmar Frey sieht sich im Zwiespalt. „Wir haben Verständnis dafür, dass es stört, wenn in der Früh laut gehupt oder geräumt wird. Aber andererseits sind wir eben für die Sicherheit der Eltern und Kinder verantwortlich.“ Außerdem werde ja nur geräumt, wenn es geschneit hat.
Eigentlich ist das Schneeräumen in der Stadt Garching klar geregelt. Wenn das eigene Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, muss der Eigentümer bestimmte Abschnitte des Gehwegs räumen. Und zwar müsse an Werktagen bis 7 Uhr und an Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein, erklärt Jonas Brandner vom Ordnungsamt. „Wenn der Schneeräumdienst also um 6 oder halb 7 am Kindergarten anfängt, ist das vollkommen legitim.“ Schneeräummaschinen dürfen auch während der Nachtruhe-Zeiten im Einsatz sein, wenn dadurch Gefahren abgewendet werden, erklärt er weiter. Aber natürlich gelte dabei die Verhältnismäßigkeit. Um 2 Uhr in der Früh die Kindergarten-Zufahrt zu räumen, mache wenig Sinn, betont er. „Bis der Kindergarten öffnet, ist ja wieder alles zugeschneit.“ Schneeräumen per Hand ist jedoch zu jeder Uhrzeit erlaubt.
Rein rechtlich hat Robert Fichter also wohl keine Chance, gegen den Räumdienst anzukommen – und das hat er auch noch nicht versucht, berichtet Diakon Frey. „Bisher liegt noch keine Klage auf meinem Tisch. Dafür hätte ich auch kein Verständnis.“ Er hofft immer noch auf eine außergerichtliche Einigung.
Anna Schwarz
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