Waldsiedlung soll möglichst grün bleiben

Der Teufel steckt im Detail. So ist es auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Wohnsiedlung südlich der Münchner Straße, die manchen Bürgern auch unter dem Begriff „Waldsiedlung“ geläufig ist.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn - Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat sich jetzt erneut mit dem Vorentwurf für den Bebauungsplan auseinandergesetzt, den die Gemeinde für einen nicht unerheblichen Teil des Siedlungsgebiets neu aufstellen will.Auf der Suche nach den idealen Festsetzungen und Vorgaben, die für die Zukunft eine maßvolle Verdichtung ermöglichen, den Charakter der Siedlung mit den großen Gärten und den vielen Bäumen aber erhalten, drehten die Ausschussmitglieder jeden Stein um.
Stadtplaner Prells vom Planungsverband arbeitet Bebauungsplan aus
Da ging es beispielsweise um Vorgarten- und Garagenzonen, die Stadtplaner Oliver Prells vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, der den Bebauungsplan für die Gemeinde ausarbeitet, ausweisen will, damit es an den Straßenseiten künftig keine Fronten von Garagentoren gibt. Gleichzeitig sollen lange Zufahrten zu den Stellplätzen vermieden werden.
Auf Vorschlag von Janine Schneider (Grüne) soll auch ausgeschlossen werden, dass die Vorgärten aus Schotterflächen, Steingärten oder ähnlichen insektenunfreundlichen Konstrukten bestehen. Ein Vorstoß, den Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) unterstützte: „Das ist ein sehr guter Punkt.“
Diskussion um Dachgauben
Eine zentrale Frage ist, wie man künftig mit dem Bau von Dachgauben umgeht. Je nach Dachneigung fallen die Dachausbauten optisch stärker ins Gewicht, gleichzeitig will man jungen Familien, die nicht die Mittel haben, den Altbestand auf einem Grundstück grundlegend umzugestalten oder gar abzureißen, ermöglichen, die Wohnfläche nachhaltig zu optimieren. Bevor der Ausschuss eine Entscheidung darüber trifft, ob und wie man den Dachgauben-Bau bei geringerer Dachneigung einschränkt bzw. verbietet, will man sich den Altbestand noch einmal genau anschauen.
Einig sind sich die Ausschussmitglieder, dass man im neuen Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von 0,2 zulässt. Diese Zahl gibt an, wie viel Prozent der Fläche eines Grundstücks man bebauen darf. Im konkreten Fall also 20 Prozent der Grundfläche. Begrenzt werden soll auch die Zahl der Wohneinheiten – auf eine Wohneinheit je angefangene 400 Quadratmeter Fläche. Dafür will man den Häuslebauern künftig bei der Terrassengröße entgegenkommen.
Bäume sollen geschützt werden
Damit der Charakter einer Garten- und Waldsiedlung erhalten bleibt, sollen wertvolle Bäume katalogisiert und geschützt werden. Zudem hält Prells eine punktuelle Begrünung des Straßenraums für sinnvoll, um optische Abschnitte zu bilden und den Verkehr zu bremsen. Er will nun Stellen finden, wo man im Straßenbereich Bäume pflanzen kann, ohne dass die Verkehrssicherheit leidet.
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans ist, wie berichtet, notwendig, weil der geltende Plan aus dem Jahr 1957 nicht viel an Einschränkungen festlegt. Die braucht es aber angesichts der Tatsache, dass sich in einer der ältesten Wohnsiedlungen der Gemeinde ein Generationenwechsel ankündigt. Damit verbunden droht eine Nachverdichtung, und die wollen der Gemeinderat und die Rathausverwaltung moderat halten. Dass dieser Weg der richtige ist, hat die Informationsveranstaltung für die Bürger im Oktober vergangenen Jahres gezeigt. Wie Prells ausführte, hätten die Bürger grundsätzlich Verständnis dafür gezeigt, dass die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet aufstellt. Gleichzeitig habe sich aber auch gezeigt, dass es unter den Anwohnern unterschiedliche Interessen gibt. „Die einen wollen alles so lassen, wie es ist“, erinnerte Prells. Andere wiederum die Grundstücke, was die Wohnbebauung betrifft, besser ausnutzen können.
Die Zeit drängt
Um beiden Parteien gerecht zu werden, muss vieles genau abgewägt werden. Deshalb segneten die Ausschussmitglieder den Bebauungsplanvorentwurf auch noch nicht ab. Zuerst müssen noch offene Fragen geklärt sowie die neuen Anregungen eingearbeitet werden.
Allerdings drängt die Zeit. Weil bereits ein Bauantrag im vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans eingegangen ist, der nach Ansicht von Ausschuss und Bauamt einer maßvollen Verdichtung entgegensteht, hat die Gemeinde im Januar 2019 eine Veränderungssperre über das Gebiet verhängt. Diese ist zeitlich befristet, sodass man mit der Aufstellung des Bebauungsplans nicht zu sehr trödeln darf. Spätestens im April will man sich wieder mit dem Thema beschäftigen.
Bereits in einer der nächsten Sitzungen will man darüber beratschlagen, ob man auch für ein weiteres Teilgebiet der Waldsiedlung einen neuen Bebauungsplan aufstellt. Denn auch hier ist wohl in Zukunft eine Steuerung der Bautätigkeit sinnvoll.
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