Die Klage gegen die Asylbewerberunterkunft für 166 Menschen an der Hans-Pinsel-Straße in Haar ist gescheitert. Ein benachbartes Unternehmen hatte geklagt.
– Es war eine der kürzesten Verhandlungen seit langer Zeit für die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts. Im Gewerbegebiet an der Hans-Pinsel-Straße 2 stand Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl mit ihrem Team. Zu 100 Prozent wurde die Rechtmäßigkeit einer Asylbewerberunterkunft für bis zu 166 Menschen bestätigt. Im vergangenen Jahr wurde die Unterkunft geschaffen und besteht laut gültigen Mietvertrag für mindestens zehn Jahre. Geklagt hatte der Vertreter eines Unternehmens, das seinen Sitz im benachbarten Bürogebäude hatte. Zur mündlichen Verhandlung beim Ortstermin war der Kläger nicht erschienen, sondern nur Rechtsanwalt Ulrich Scherer.
Unterkunft ist rechtmäßig
Dieser erklärte der Richterin, dass es bislang noch keine wirklichen Probleme mit den Flüchtlingen gegeben habe. Auch Fälle von Fahrzeugbeschädigungen seien nicht bekannt. Sein Mandant wolle grundsätzlich geklärt haben: „Muss das dauerhaft in diesem Gebiet sein?“
Richterin Dürig-Friedl stellte zwar fest, „dass dies hier Gewerbe ist und kein Wohnen“. Sie machte aber deutlich, dass die Politik genau diesen Weg für die Unterbringung von Asylbewerbern in leer stehenden Gewerbeimmobilien geebnet habe: „Ohne die gesetzliche Verordnung gäbe es diese Nutzung nicht.“ Sie hielt weiter fest, dass die Klage nicht wegen konkreter Fälle erfolgte, sondern wegen der Gesamtsituation. Das Vorhaben sei nicht rücksichtslos. „Das Wohnen und die Nutzung des Gewerbegebietes werden nicht beeinträchtigt.“ Damit war der Fall erledigt und der Kläger bekommt die Abweisung per Urteil in den kommenden Tagen postalisch. „Sagen Sie Ihrem Mandanten, dass er es versucht hat“, erklärte die Richterin dem Rechtsanwalt.
Es hätte ein Präzedenzfall gedroht
Auch seitens des Landratsamtes wurde das erste Urteil dieser Art entspannt aufgenommen. Man habe mit diesem Ausgang gerechnet, sagt Gabriele Eckerle, Sachgebietsleiterin Baurecht. Ein rechtskräftiges Urteil gegen die Unterbringung von Asylbewerbern in einer Gewerbeimmobilie hätte einen brisanten Präzedenzfall geschaffen.