Mesner-Mord: Christian R. muss ins Gefängnis

Neubiberg - Das Urteil ist gefallen: Mesner Christian R. muss lebenslänglich hinter Gitter, weil er seine Frau Simone vor den Augen der gemeinsamen Kinder brutal erstochen hat.
Der MesnerChristian R. ist wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist ausgeschlossen, dass der Mann nach 15 Jahren frei kommt. Der Angeklagte aus Neubiberg hatte gestanden, seine Ehefrau im Februar 2012 mit mehr als 20 Messerstichen getötet zu haben, weil sie sich scheiden lassen wollte. Die damals drei und sechs Jahre alten Söhne mussten das Verbrechen mitansehen.
In der Ehe des 37-Jährigen und seiner ein Jahr jüngeren Frau hatte es schon bald nach der Geburt des älteren Sohnes zu kriseln begonnen. Der Mesner habe sich vor Hausarbeit und Kindererziehung gedrückt und seine sexuellen Wünsche „rücksichtslos durchgesetzt“, hieß es in der Urteilsbegründung. Seine Frau hoffte vergeblich auf eine Veränderung durch die Geburt eines zweiten Jungen im Sommer 2008 - doch die Spannungen nahmen zu.
Spätestens 2011 habe die Frau entschlossen, sich von ihm zu trennen und dies ihrem Mann gesagt. Die Erzieherin fand einen Teilzeitjob und bemühte sich um eine Wohnung. Ihr Mann bekam eine mittelschwere Depression und sollte eine stationäre Therapie machen.
Am 20. Februar - Rosenmontag - wollte der 37-Jährige seine Frau laut Urteil bei einer letzten Aussprache zum Bleiben überreden - und sie im Falle des Scheiterns töten.
Die 35-Jährige verhielt sich abweisend. Sie streifte ihren Ehering ab, legte ihn auf einen Hocker und verließ das Zimmer. Er schlich ihr nach und stieß sie die Treppe hinunter. Dann stach er immer wieder auf Kopf und Hals des Opfers ein - vor den Augen der Kinder. „Papa hör auf, die Mama ist schon kaputt“, flehte der sechsjährige Sohn.
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Danach kümmerte der Vater sich nicht um seine Söhne, die „bis heute schwer traumatisiert sind“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Sie wurden in einer Spezialeinrichtung untergebracht. „Ob und wann sie das schreckliche Geschehen verarbeiten können, ist völlig offen.“
Höhne charakterisierte den Angeklagten als „egoistisch, besitzergreifend und unkooperativ“. Ihm sei es bei seinen Bemühungen um Aufrechterhaltung der Ehe „nicht um seine Frau als Person“ gegangen, „sondern als Garant der Erfüllung seiner sexuellen Bedürfnisse“.
dpa