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Bau der zweiten Stammstrecke: Das kommt auf Haidhausen zu

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Von: Ulrich Lobinger

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München - Wenn die zweite S-Bahn-Stammstrecke gebaut wird, wird Haidhausen an Charme verlieren: Denn dann kommen auf den Stadtteil vor allem Lärm, Dreck und Baustellenverkehr zu.

Nach

Der geplante Trassenverlauf durch Haidhausen: Der Bau der zweiten Stammstrecke wird das Viertel über Jahre verändern.
Der geplante Trassenverlauf durch Haidhausen: Der Bau der zweiten Stammstrecke wird das Viertel über Jahre verändern. © fkn

jahrelanger Arbeit mehrerer beteiligter Behörden und der Bahn liegt die Baugenehmigung für die zweite S-Bahn-Stammstrecke in München vor – es fehlt nur noch die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land, Stadt und Bahn. Vor drei Wochen erließ das Eisenbahnbundesamt für den letzten verbliebenen Steckenabschnitt zwischen Isar und Leuchtenbergring den Planfeststellungsbeschluss. Auf 414 Seiten listet die Behörde im Detail auf, was während des Baus auf die Haidhauser zukommt: Nichts Gutes, wie die Auswertung unserer Zeitung ergibt.

Lärm

1400 Haidhauser Bürger hatten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einwände gegen die Pläne vorgebracht, vor allem wegen des drohenden Lärms durch Baustellen sowie den zu erwartenden, erheblichen Lkw-Verkehr. Die Bahn als Vorhabensträger ist manchen Bürgern entgegengekommen und will Lärmschutzfenster finanzieren – jedoch bei weitem nicht jedem Betroffenen.

Die baubedingten Auswirkungen auf Bürger beschränken

An der Ecke Milchstraße/Pütrichstraße lässt die Bahn einen Rettungsschacht graben.
An der Ecke Milchstraße/Pütrichstraße lässt die Bahn einen Rettungsschacht graben. © Marcus Schlaf

sich aus Sicht der Bahn auf einige wenige Örtlichkeiten. Im Osten ist es der Abschnitt Orleansstraße/Berg am Laim-Straße. Hier wird der neue S-Bahn-Tunnel in offener Bauweise erstellt – dies auf 250 Metern Länge.

Erhebliche Beeinträchtigungen erwartet die Bahn auch am Orleansplatz, wo ebenfalls in offener Bauweise die neue S-Bahn-Haltestelle gebaut wird. Zum Schutz der Anwohner plant die Bahn eine drei Meter hohe Wand rund um den Platz.

Vom Orleansplatz führt der Tunnel weiter bis zum Leuchtenbergring, der Endstation der zweiten Stammstrecke. Richtung Innenstadt verläuft die Trasse ab dem Orleansplatz direkt unter dem Pariser Platz, dann rund 150 Meter entlang der Kellerstraße, weiter unterhalb der Pfarrei St. Johannes bis zu den Maximiliansanlagen Richtung Isar, von dort weiter zum Marienhof und Hauptbahnhof.

An der Kreuzung Pütrichstraße/Kellerstraße wird es für die Anwohner ebenfalls unangenehm. Denn dort wird ein Rettungsschacht gegraben. Die Freischankfläche des dortigen Irish-Pub wird aufgelöst und zur Baustelle. Die Anwohner müssen sich auf massiven Baulärm und Lkw-Verkehr einstellen – dies über lange Zeit. Zum Schutz der Nachbarn wird die Bahn eine drei Meter hohe Lärmschutzwand aufstellen, entlang der Kellerstraße wird sie vier Meter in die Höhe ragen.

Trotz der vorgesehenen Lärmschutzwände verbleiben nach Berechnungen eines Gutachters aber an vielen Wohnungen noch deutliche Überschreitungen der Lärm-Richtwerte, weshalb die Bahn die Finanzierung von Lärmschutzfenstern in Aussicht gestellt hat – in einigen Fällen sogar Entschädigungszahlungen. Zwar handelt es sich bei den Baulärmimmissionen um vorübergehende Belastungen. Die Bahn räumt aber ein, dass diese bei einer Bauzeit von insgesamt 6,5 Jahren „außergewöhnlich lange“ auftreten. Bei einem derart zeitintensiven Baustellenbetrieb sei von einer Belastung der Betroffenen auszugehen, „die weit über der üblichen und daher zumutbaren Belastung durch Baustellenlärm“ liege. Die Bahn hat deshalb über eine vorübergehende „Umsiedelung“ besonders stark vom Lärm betroffener Bürger nachgedacht, dies jedoch wieder verworfen. Lärmschutzwände- und fenster müssen genügen.

Gebäudeschäden

Viele Gebäudeeigentümer hatten im Verfahren vorgetragen, dass sie gravierende Gebäudeschäden befürchten, insbesondere durch Erschütterungen beim Bau des Tunnels. Die Bahn beauftragte einen Ingenieur der TU München, der sich mit der Statik der Gebäude befasste. Der Experte kam zu dem Ergebnis, dass der Bau unbedenklich sei. „Unter der Prämisse, dass es sich um nicht vorgeschädigte Bebauung handelt, treten allenfalls ästhetische Schäden auf“, teilte der Ingenieur mit. Diese möglichen Schäden könnten beispielsweise durch Streichen oder einfache handwerkliche Tätigkeiten repariert werden. Konstruktive Schäden, die im Extremfall die Tragfähigkeit des Gebäudes einschränken könnten, seien nicht zu erwarten.

Gewerbe

Von der Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden in Haidhausen wurde davor gewarnt, dass für Einzelhändler, Immobilieneigentümer und -gesellschaften sowie Dienstleister mit „erheblichen wirtschaftlichen Einbußen“ und dem „Verlust vieler Existenzen“ gerechnet werden müsse. Es werde befürchtet, dass durch die Baumaßnahmen Umsatzeinbrüche oder gar „Existenzbedrohungen für Einzelhändler“ auftreten könnten.

Das Eisenbahnbundesamt, Herr des Planfeststellungsverfahrens, räumt ein, dass es „Beeinträchtigungen für verschiedene Geschäftsbetriebe“ geben werde. Eine Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung sei aus Sicht der Behörde aber „nicht nachvollziehbar“. Die Schließung von Betrieben sei ebenfalls nicht zu befürchten. In besonders gravierenden Fällen sind aber Entschädigungen möglich.

St. Johannes

Die Stammstrecke verläuft 12,5 Meter unterhalb der Kirche St. Johannes. Die Pfarrei hält es für denkbar, dass Gläubige wegen des Lärms und möglicher Erschütterungen künftig nicht mehr die Gottesdienste besuchen und sich anderen Gemeinden zuwenden könnten. Die „sakrale“ Funktion des Gotteshauses könne nicht mehr erfüllt werden, schreibt die Pfarrei in ihrer Stellungnahme.

Das Eisenbahnbundesamt kann „keine Beeinträchtigung des Rechts auf ungestörte Religionsausübung“ erkennen. Durch das Vorhaben erfolge kein konkreter Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechte. Vielmehr könne die Religion „auch bei geringen Immissionsbelastungen“ ausgeübt werden.

Terrorismus

Die geplanten S-Bahnhöfe entlang der zweiten Stammstrecke sollen unter Berücksichtigung terroristischer Szenarien „mit schlagartigem Ereignis und starker Brand- und Rauchentwicklung“ gestaltet werden. Mit dieser Forderung wandte sich die städtische Branddirektion an die Bahn.

Das Unternehmen folgte dieser Aufforderung nicht, räumte aber ein, dass eine „abstrakte Terrorgefahr nicht vollständig“ ausgeschlossen werden könne. Ein Expertengremium kam zu dem Ergebnis, dass sich ein Terrorangriff in unterirdischen Stationen nicht wesentlich von Terrorangriffen in anderen Bereichen unterscheide. Eine sicherheitstechnische Auslegung einer Station gegen Terrorangriffe sei äußerst schwierig zu realisieren. Maßnahmen zum Schutz vor Terrorangriffen seien außerdem mit erheblichen Kosten und Unwägbarkeiten verbunden. Ein gewisses „Restrisiko“ könne man nie ausschließen.

Verkehr

Zahlreiche Bürger kritisierten die Baustelle und Baulogistik am Orleansplatz als unzumutbar. Sie rechnen mit erheblichen Verkehrsbehinderungen der ohnehin überlasteten Weißenburger Straße. Gerügt wurde zudem, dass kein Verkehrskonzept für die Ver- und Entsorgung der Baustelle am Orleansplatz erstellt wurde. Die Bahn plant, über 50 Prozent der Aushub- und Baumaterialien über die Schiene an- und abzutransportieren. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Straßen vermieden werden. Die Bahn rechnet mit zwei Millionen Kubikmetern Aushub, die im Rahmen des Gesamprojekts anfallen werden. Die Kritik an den zu erwartenden Verkehrsbelastungen wies die Bahn zurück.

Den Bürgern bleibt noch die Möglichkeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Die Bürgerinitiative Haidhausen hat dies bereits angekündigt. Für sie wäre der Bau eine „Katastrophe für die ganze Stadt“.

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