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Ausschank in einem Wiesn-Zelt: Für zwei Maßkrug-Schläger ist das Oktoberfest in den kommenden drei Jahren gestrichen.

Drei Jahre Wiesn-Verbot für Masskrug-Schläger

München - Gut zwei Monate nach dem Oktoberfest hat das Amtsgericht die ersten Masskrug-Schläger verurteilt.

Der Franzose Steve S. (24 Jahre) und der Italiener Guglielmo R., 22, erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung Bewährungsstrafen von 24 beziehungsweise 20 Monaten. Sie hatten seit dem Vorfall am 25. September in Untersuchungshaft gesessen.

An jenem Wiesntag hatten die beiden jeweils mit ihren Brüdern im Winzerer Fähndl gefeiert. Um 14.50 Uhr gerieten die angetrunkenen Männer aneinander. Steves Bruder nahm Guglielmo R. in den Schwitzkasten. Der Italiener wehrte sich und schlug mit dem Masskrug zu. Der Krug zerbrach, der Franzose ließ Guglielmo R. los. Dann donnerte der Italiener den abgebrochenen Krug mehrmals auf den Kopf seines Kontrahenten. Dessen Wunden mussten später mit 14 Stichen genäht werden.

Als Steve S. die Verletzungen seines Bruder bemerkte, rastete wiederum der Franzose aus und ging mit einem Masskrug auf Guglielmos Bruder los. Der erlitt einen Nasenbeinbruch und ebenfalls Wunden am Kopf.

„Es macht keinen Spaß mehr, auf dieses Fest zu gehen, wenn man von dieser Gewalt hört“, sagte Staatsanwältin Verena Käbisch. Richterin Karin Jung stimmte zu. Sie verhängte ein Wiesnverbot für die Angeklagten. Drei Jahre lang dürfen die Schläger das Oktoberfest nicht besuchen.

bl

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