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IHK muss transparenter werden

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Von: Sven Rieber

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Niederlage vor Gericht: IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen. © bod

München - Ein Urteil mit Brisanz: Das Verwaltungsgericht München fordert eine konsequentere Finanzplanung seitens der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Richter gaben einem Unternehmer Recht, der gegen seinen Gebührenbescheid geklagt hatte, weil der Wirtschaftsplan des Interessenverbandes zu undurchsichtig sei.

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) muss künftig transparenter wirtschaften. Dies geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht hervor. Ein Unternehmer hatte gegen den Verband geklagt. Der Münchner wollte seinen Zwangsmitgliedsbeitrag nicht zahlen, weil er den Wirtschaftsplan der IHK wegen überhöhter Rücklagen für rechtswidrig hielt. Die Richter hatten bereits am 20. Januar dem Kläger Recht gegeben, die mit Spannung erwartete schriftliche Begründung wurde nun am Freitag veröffentlicht.

Demnach darf die IHK zwar aus Jahresüberschüssen Rücklagen für konkrete Projekte bilden, die erst in kommenden Jahren anstehen. Unzulässig sei jedoch, Überschüsse ohne eindeutige Zweckbindung in künftige Beitragsjahre zu übertragen, ohne sie für Aufgabe der IHK zu verwenden oder an die Mitglieder zurückzuerstatten. Konkret beanstandeten die Richter den sogenannten Ergebnisvortrag im Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 in Höhe von 20,4 Millionen Euro. Dieser setzte sich aus Überschüssen von mehreren Vorjahren zusammen. Das Urteil schließt nicht aus, dass die IHK sehr wohl auch hohe Rücklagen bilden darf, muss im Wirtschaftsplan aber eben aufführen, für welche Projekte diese bestimmt sind. Explizit ging es um die Generalsanierung des IHK-Stammhauses an der Max-Joseph-Straße.

Die konkreten Folgen des Urteils sind, dass der Beitragsbescheid des Klägers für 2013 aufgehoben wurde, weil eben der zugrunde liegende Wirtschaftsplan nicht transparent genug gewesen war. Allerdings gilt dies nur für den Kläger und nicht pauschal für alle IHK-Mitglieder. Sollte die IHK ihre Finanzplanung nicht transparenter machen, könnte das Urteil jedoch Präzedenz-Charakter haben und reihenweise gegen die Gebührenbescheide geklagt werden.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (Az. M 16 K 13.2277) kann die unterlegene IHK nun innerhalb eines Monats die Zulassung einer Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

Sven Rieber

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