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„In ewige Jagdgründe schicken“: Rentner hetzt gegen Söder – und schiebt es auf seine tote Frau

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Von: Andreas Thieme

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Leander H. bestreitet die Anklage-Vorwürfe, wurde aber verurteilt
Leander H. (73) bestreitet die Anklage-Vorwürfe, wurde aber verurteilt © SIGI JANTZ

Auf Telegram soll ein Rentner gegen Ministerpräsident Markus Söder und das Robert-Koch-Institut gehetzt haben. Das Amtsgericht verdonnerte ihn dafür zu einer knackigen Strafe.

München – Mit dem Handy gegen Politiker hetzen - das ist keine gute Idee. Rentner Leander H. aus München kriegt das jetzt zu spüren. Der 73-Jährige soll auf dem Online-Nachrichtendienst Telegram fies gegen Ministerpräsident Markus Söder und das Robert-Koch-Institut gekeilt haben. Am Münchner Amtsgericht kassierte er dafür eine Geldstrafe: Leander H. muss insgesamt 4000 Euro zahlen.

Laut Anklage hatte der Rentner in die Gruppe „Corona Rebellen Bayern“ geschrieben (Schreibfehler sind übernommen): „Man könnte die Pandemie beenden, wenn man den Mafialaden RKI in die Luft sprengt und diesen Banditenhaufen in die ewigen Jagtgründe schickt, dann stellt man fest, dass man die gleichen Zahlen wie in Schweden hat.“ Laut Staatsanwaltschaft ging der Text weiter mit den Worten: „Dieser Menschenschinder Söder will doch tatsächlich bei einem Experiment verpflichtend die Menschen in den Tod schicken. Was haben wir nur für Sadisten an der Regierung. Hoffentlich schlagt man die Hohlbirnen bald aus ihrer Fassung. Das Leben hier wird immer unerträglicher.“

München: Rentner ätzt gegen Markus Söder – jetzt muss er 4000 Euro zahlen

Heftige Worte, die natürlich gegen das Gesetz verstoßen. Vom Amtsgericht kassierte der Münchner Rentner dafür einen Strafbefehl, gegen den Leander H. aber Einspruch eingelegt hatte. Deshalb musste er jetzt vor Gericht erscheinen, es kam zum öffentlichen Prozess. Der Tatvorwurf: üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens.

Die Vorwürfe bestritt Leander H. mit den Worten: „Ich habe die Nachricht nicht geschrieben.“ Angeblich könnte es auch seine Frau gewesen sein. Vor zwei Jahre habe der jetzige Witwer „eine schwere Zeit gehabt“, wie er sagt. Denn seine Frau sei nach einer Krankheit verstorben. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt also 4000 Euro. Zudem ist der Rentner jetzt vorbestraft.

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