Mehr Wohnraum in München: Neues Gesetz soll Stadt helfen - Kritiker vermissen aber entscheidendes Detail

Die Stadt soll ab Freitag neue Hilfsmittel im Kampf um günstigen Wohnraum erhalten. Der Freistaat wird dann eine neue Verordnung umsetzen. Doch Kritiker bemängeln, dass ein entscheidendes Detail fehlt.
München - München erhält mehr Instrumente, um mehr Wohnraum zu schaffen. Das bayerische Bauministerium wird am Freitag eine Verordnung erlassen, die es der Stadt künftig ermöglicht, ohne eine Änderung von Bebauungsplänen, neue Wohnhäuser zu errichten, bestehende aufzustocken oder Wohngebiete nachzuverdichten. Damit setzt der Freistaat das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz um. Das hatten zuvor unter anderem OB Dieter Reiter (SPD) und der Chef der bayerischen SPD sowie der Landtagsfraktion, Florian von Brunn, mehrfach eingefordert.
München: Die Stadt hat künftig ein erweitertes Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) sieht in der Umsetzung des neuen Gesetzes eine Chance, mehr neuen Wohnraum gezielt in den Städten und Gemeinden zu schaffen, in denen viele Menschen danach suchen. „Außerdem erhalten die Städte und Gemeinden an brachliegenden oder unbebauten Grundstücken ein erweitertes Vorkaufsrecht. “
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist eine Novelle des Baugesetzbuches. Der Ministerrat hatte Ende des vergangenen Jahres entschieden, von ihr Gebrauch zu machen. Auf dieser Grundlage können in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt besondere Regeln gelten, sofern die jeweilige Landesregierung bestimmte Kommunen als solche mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ etikettiert. Das gilt nun in 208 von insgesamt 2056 Städten, Märkten und Gemeinden. „Jedem ist klar, dass Mietwohnungen vor allem in den großen Städten knapp und teuer sind“, sagt Bernreiter. „Deswegen tun sich Stadtstaaten mit dieser Verordnung auch leicht. Aber Bayern ist ein Flächenstaat. Wir können also nicht nur die Situation in München anschauen, sondern müssen den ganzen Freistaat in den Blick nehmen.“
Neues Gesetz für München: SPD und Mieterverein kritisieren, dass ein Umwandlungsverbot fehlt
Kritik gibt es dennoch. Denn das neue Gesetz sieht auch ein Umwandlungsverbot vor. Wenn jemand beispielsweise Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchte, hätte die Stadt aber einer gewissen Zahl an betroffenen Wohnungen ein Vetorecht. Intention dieses Instrumentes ist der Bestandsschutz. Der fehle völlig, sagt SPD-Chef von Brunn. „Minister Bernreiter versucht, uns eine Halbe Bier als Maß zu verkaufen. Das wichtige Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen fehlt.“ Ähnlich sieht das Volker Rastätter vom Mieterverein. „Es reicht nicht, nur die Neubauten in den Blick zu nehmen. Wir brauchen auch den Schutz für Bestandsmieter.“