1. Startseite
  2. Lokales
  3. München
  4. Moosach

Opferanwalt: Waffenhändler soll von OEZ-Amokplänen gewusst haben

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Veronika Arnold

Kommentare

Nach Schießerei in München
Im McDonald’s vor dem OEZ hatte der Amoklauf begonnen. © dpa

Ein Jahr nach dem Amoklauf im OEZ, bei dem neun Menschen und der Attentäter ums Leben kamen, gibt es neue, schwerwiegende Vorwürfe gegen den Waffenhändler. Er soll von den grausamen Plänen gewusst haben.

München - Am kommenden Samstag jährt sich der Amoklauf im Olympia Einkaufszentrum zum ersten Mal. Am Abend des 22. Juli 2016 erschoss der 18 Jahre alte David S. damals mit einer Glock neun Menschen, bevor er sich selbst tötete. Die Waffe soll ihm Philipp K. (32) samt mehreren Hundert Schuss Munition verkauft haben.

War der Waffenhändler Mitwisser? 

Bisher ging die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass der Waffenhändler wusste, was der Amokläufer David S. mit der Waffe und der Munition vorhatte. Diese Annahme gerät nun ins Wanken. 

Der Anwalt mehrerer Opfer, Yavuz Narin, erhebt neue, schwere Vorwürfe gegen den Waffenhändler. Demnach soll er auch Mitwisser und Helfer gewesen sein, wie Narin auf tz-Anfrage bestätigt. 

Zuvor hatte der BR über die Vorwürfe berichtet, und sich auf ein Chat-Protokoll eines Darknet-Forums berufen. Dort behaupte ein Teilnehmer, „Philipp K. habe gewusst, wofür der spätere Mörder David S. die Waffe brauchte und er habe ihm sogar Tipps für einen Amoklauf gegeben.“

Anklage wegen Beihilfe zum Mord?

Sollte sich dieser Verdacht erhärten, droht dem 32-jährigen Waffenhändler eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord. Bisher werden ihm unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Über das Motiv von David S. sind inzwischen mehrere neue Erkenntnisse ans Licht gekommen. In einem „Manifest“ schrieb der Attentäter, der jahrelang in der Schule gemobbt wurde, seine Gedanken auf. 

va

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion