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Über 1000 Euro für Ein-Zimmer-Wohnung, die weniger als die Hälfte wert ist: Münchnerin wehrt sich gegen Mietwucher

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Von: Claudia Schuri

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Ist das Mietwucher?: Juliane Schneider muss für ihre Ein-Zimmer-Wohnung in einem Wohnblock im Westend fast 30 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter bezahlen.
Ist das Mietwucher?: Juliane Schneider muss für ihre Ein-Zimmer-Wohnung in einem Wohnblock im Westend fast 30 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter bezahlen. © Oliver Bodmer

Die Mieten in München schießen in die Höhe: Eine Mieterin im Westend bezahlt für rund 31 Quadratmeter 900 Euro im Monat. Doch sie hat den Kampf gegen die hohen Mietpreise aufgenommen.

München - Fast 30 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter – so viel muss Juliane Schneider (Namen geändert) jeden Monat berappen. 900 Euro bezahlt sie für ihre 31 Quadratmeter große Ein-Zimmer-Wohnung mit Balkon im Westend*. „Hinzu kommen 90 Euro für Nebenkosten und 80 Euro für Strom, weil die Wohnung über einen Nachtspeicherofen geheizt wird“, sagt sie.

Die Münchnerin ist Ende 2020 in das Appartement in einem Block mit 160 Wohnungen eingezogen. Ihr vorheriges Untermietverhältnis wurde gekündigt. „Ich musste innerhalb von zwei Wochen etwas Neues finden“, berichtet sie. Nach vielen Absagen sei ihr gar nichts anderes übrig geblieben, als so tief in die Tasche zu greifen. Verärgert über die Miete ist Schneider trotzdem . „Ich habe zwar zum Glück ein gutes Gehalt und kann das Geld bezahlen“, sagt sie. „Aber es gibt auch viele Münchner, die es noch härter trifft.“

Rund 31 Quadratmeter groß ist das Appartement mit Balkon, in dem Juliane Schneider seit Ende 2020 wohnt.
Rund 31 Quadratmeter groß ist das Appartement mit Balkon, in dem Juliane Schneider seit Ende 2020 wohnt. © Oliver Bodmer

Auch stellvertretend für sie hat Schneider den Kampf gegen Wucher-Mieten aufgenommen. Sie wandte sich an das Sozialreferat, das kontrollierte, welcher Mietpreis angemessen wäre. Das Ergebnis dieser Mietwertüberprüfung: Eine angemessene ortsübliche Netto-Vergleichsmiete wäre zwischen 396 und 432 Euro monatlich. Juliane Schneider bezahlt mehr als das Doppelte – es könnte also tatsächlich Mietwucher sein.

Paragraf gegen Mietwucher im Wirtschaftsstrafgesetz

Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, sieht ein Paragraf im Wirtschaftsstrafgesetz eine Absenkung und ein Bußgeld für den Vermieter vor. Voraussetzung: Der Mieter ist in einer Zwangslage. „Der Paragraf ist etwas in Vergessenheit geraten, weil es für den Mieter sehr schwierig ist, die Zwangslage zu beweisen“, so Monika Schmid-Balzert, Sprecherin von der Kampagne „Mietenstopp“. Diese fordert eine Änderung des Paragrafen, damit er besser anwendbar ist. Ist die Miete mehr als 50 Prozent höher als die Vergleichsmiete, könne es nach einem weiteren Paragrafen ein Strafverfahren geben. „Es droht bis zu drei Jahre Haft“, erklärt sie.

Das wünscht sich die Kampagne „Mietenstopp“ von der Politik

Weitere Forderungen von „Mietenstopp“ sind eine Verschärfung der Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen. Für Mieter im Bestand sei ein Mietenstopp für sechs Jahre die beste Lösung. Als Sofortmaßnahme sollten in stark angespannten Wohnungsmärkten (wie München*) befristet für sechs Jahre keine Mieterhöhungen möglich sein. In etwas weniger angespannten Wohnungsmärkten solle die maximale Mietsteigerung auf sechs Prozent in drei Jahren begrenzt werden – soweit die bislang gezahlte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Für alle anderen Gebiete solle es eine Kappungsgrenze von zehn Prozent in drei Jahren geben.

Bis dahin hat Monika Schmid-Balzerts einen Tipp für alle Mieter: „Zuerst sollte man sich eine Mietrechtsberatung einholen.“ Juliane Schneider ist froh, aktiv geworden zu sein. Ihr Vermieter hat jetzt vier Wochen Zeit, sich zu der Mietwertüberprüfung zu äußern. (cla) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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