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Nach Pilotprojekt in Großstadt: Muezzinrufe bald auch in München? OB Reiter zeigt Interesse

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Dieter Reiter
Dieter Reiter (SPD), Oberbürgermeister von München. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Köln hat ein Pilotprojekt für Moscheen gestartet. Hallen Muezzinrufe bald auch durch München? OB Reiter hat eine erste Einschätzung abgegeben.

München -  Münchens* Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD)* schließt nicht aus, dass Gebetsrufe des Muezzins künftig auch in der bayerischen Landeshauptstadt erlaubt werden. Die Stadt werde sich mit dem Thema befassen, sobald das Pilotprojekt in Köln beendet ist, sagt der OB gegenüber unserer Zeitung. „Auf Basis der Kölner Erfahrungen wird dann geprüft, ob der Stadtrat mit einem entsprechenden Vorschlag befasst werden soll.“

München: Nach Pilotprojekt in Köln will OB Reiter entscheiden, ob Muezzinrufe auch an der Isar denkbar wären

Die Stadt Köln hat muslimischen Gemeinden in einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt, mit dem Ruf des Muezzins zum Freitagsgebet zu rufen*. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) sagte, Köln sei eine Stadt der „religiösen Freiheit und Vielfalt“. Unter den Kölnern seien viele Muslime – Reker sprach von einem „Zeichen des Respekts“.

Die Entscheidung der Stadt hat kontroverse Debatten ausgelöst. Islamvertreter loben das Projekt – laut Zentralrat der Muslime sende Köln ein „Zeichen der Toleranz und der Vielfalt in die Welt“. NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) sieht den Muezzin-Ruf hingegen nicht als zwingend für ihre persönliche Religionsfreiheit an – die Debatte sei nicht hilfreich für das gesellschaftliche Miteinander, sagte sie.

Muezzinrufe bald auch in München? Innenministerium reagiert zurückhaltend

Auch Teile der CSU lehnen die Muezzinrufe ab. „In Bayern wollen wir solche Versuche jedenfalls nicht“, sagte Vize-Generalsekretär Florian Hahn der „Bild“. Bayerns Innenministerium reagiert zurückhaltend.

Ob Muezzinrufe in Bayern denkbar sind, seien zunächst „bau- und immissionsrechtliche Fragen“, sagte eine Sprecherin unserer Zeitung. Man müsse vor Ort abwägen, ob ein Muezzinruf „rechtlich zulässig“ ist oder ob eine Lärmbelästigung vorliegt. *Merkur.de und tz.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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