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Rauchverbot: Darum geht's beim Volksentscheid

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München - Kaum etwas lässt die Emotionen so kochen, wie das Rauchverbot. Am 4. Juli findet der Volksentscheid über den Nichtraucherschutz in Bayern statt. Wir erklären, worum es geht.

Eines kann man im Kreisverwaltungsreferat (KVR) schon jetzt sagen: „Der Volksentscheid scheint auf großes Interesse zu stoßen“, betont Sprecher Klaus Kirchmann. Am gestrigen Dienstag haben bereits 86 130 Münchner ihre Briefwahl-Unterlagen beantragt - knapp zehn Prozent der 893 000 Wahlberechtigten -, und das 13 Tage vor dem Termin. Bei der Kommunalwahl 2008 waren es zu diesem Zeitpunkt über 3000 Anträge weniger.

Es ist der erste Entscheid im Freistaat, seit das Volk 1997 darüber abstimmte, ob der Bayerische Senat abgeschafft werden soll (die Bayern wollten, dass er abgeschafft wird). Diesmal geht es nicht darum, ob es überhaupt ein Rauchverbot in Bayern geben soll, sondern nur darum, ob die bestehende Regelung ausreicht oder (wieder) verschärft werden soll.

Bislang gilt:

- Rauchen ist in Gaststätten mit mehreren Räumen verboten - die Wirte dürfen aber einen abgeschlossenen Nebenraum als Raucherbereich ausweisen. Gleiches gilt für Diskos und Tanzlokale.

- Bei Ein-Raum-Gaststätten mit höchstens 75 Quadratmetern gilt: Werden hauptsächlich Getränke ausgeschänkt, kann der Wirt das Rauchen erlauben, muss das aber gut kennzeichnen. Kinder und Jugendliche müssen dann draußen bleiben. In Ein-Raum-Kneipen über 75 Quadratmetern gilt Rauchverbot.

- In Bier- und Festzelten ist das Rauchen erlaubt.

- In Kinos, Museen, Bibliotheken, in Vereinsheimen und anderen öffentlich zugänglichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen verboten. Es darf aber abgetrennte Raucherzimmer geben.

Wer damit einverstanden ist, kreuzt am 4. Juli "Nein" an.

Das Begehren fordert

- In Gaststätten ist das Rauchen ausnahmslos verboten, auch in Clubs und geschlossenen Gesellschaften, auch in Diskos und Tanzlokalen.

- In Bier- und Festzelten ist das Rauchen verboten.

- In Kinos, Museen, Bibliotheken, in Vereinsheimen und anderen öffentlich zugänglichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen verboten. Raucherzimmer sind nicht erlaubt.

Wer diese Verschärfung will, kreuzt am 4. Juli "Ja" an.

Eines ist klar: Verfechter beider Gruppen, egal ob sie etwas am bestehenden Gesetz ändern oder es dabei belassen wollen, müssen an die Urne - wer daheim bleibt, enthält sich sozusagen der Stimme.

Das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ ist zustande gekommen, weil die Bayerische Staatsregierung nach den starken Verlusten der Landtagswahl für die CSU das Nichtraucherschutzgesetz gelockert hat. Das war vor einem Jahr - davor hatte im Freistaat von 1. Januar 2008 an ein Gesetz gegolten, das inhaltlich fast identisch war mit dem jetzigen Volksbegehren. Einziger Unterschied ist, dass laut Begehren in Gaststätten das Rauchen in jedem Fall verboten sein soll.

Letzlich waren 1,3 Millionen stimmberechtigte Bayern für den Gesetzentwurf des Begehrens (13,9 Prozent - nötig sind zehn Prozent), der Landtag lehnte ihn mehrheitlich ab. Darum - so will es die Verfassung - werden nun alle Bayern in einem Volksentscheid um ihre Stimme gebeten.

Gegner und Befürworter haben in den vergangenen Wochen aufgerüstet, jüngst gab es Streit um Plakate und Radio-Werbung von Gegnern des Volksbegehrens in München (wir berichteten). In der Staatsregierung hält man sich derweil zurück. Zwar glaube er, dass die bisherige Lösung die ausgewogenere und besser zu handhaben sei, sagt Ministerpräsident Horst Seehofer. Aber: „Wie immer die Bevölkerung entscheidet: Es wird befriedende Wirkungen haben.“ Er wolle eine starke Beteiligung. „Und dann is a Ruh“.

Für das KVR wird die Arbeit genauso groß sein wie bei einer normalen Wahl. „Das wird der gleiche Aufwand“, sagt Klaus Kirchmann. Im gesamten Stadtgebiet werden die Münchner in 664 Wahllokalen ihre Stimme abgeben können - wenn sie das nicht schon per Brief getan haben.

Johannes Löhr

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