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Stadt erklärt Begehren für unzulässig

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Von: Moritz Homann

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© Schlaf Marcus

Herber Rückschlag für die Gegner des Islam-Zentrums: Zwar haben sie genügend Unterschriften eingereicht, aber die städtischen Juristen erklären das Bürgerbegehren für unzulässig. Initiator Michael Stürzenberger will gegen die Entscheidung klagen.

Drei Jahre lang hat Michael Stürzenberger Unterschriften gesammelt. Drei Jahre lang stand der Landeschef der rechtspopulistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten Kleinstpartei „Die Freiheit“ auf Plätzen und brüllte seine Botschaften ins Mikrofon. Stolz hat er vor einer Woche nach eigener Aussage mehr als 60 000 Unterschriften gegen das geplante Islam-Zentrum beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) eingereicht. Und jetzt war womöglich alles vergebens.

An den Unterschriften liegt es nicht. Das KVR bestätigte am Freitagmittag, dass mindestens 34 000 Unterschriften gültig sind – nötig waren nur etwas mehr als 32 700. Es sind noch nicht einmal alle ausgezählt. Gut möglich, dass noch einige tausend hinzukommen.

Doch währenddessen haben die städtischen Juristen des Direktoriums geprüft, ob das Bürgerbegehren an sich rechtlich zulässig ist. Und nun kommen sie zu dem Ergebnis: Es ist nicht zulässig. Über die Gründe will die Stadt momentan nichts Genaues verraten, es handelt sich aber wohl vor allem um formale Kriterien, die nicht erfüllt sind. Die detaillierte Argumentation wird in der Beschlussvorlage für den Stadtrat stehen, die für Montag oder Dienstag erwartet wird – und die der Stadtrat am Mittwoch in der Vollversammlung beschließen will. Auch die AfD, die das Begehren per se begrüßt hatte, will nun dagegen stimmen. „Es muss juristisch zulässig sein“, sagt AfD-Stadtrat André Wächter.

Stürzenberger selbst ist fassungslos. „Wir haben drei Jahre lang hart gearbeitet“, sagt er. Er habe nicht erwartet, dass das Begehren abgelehnt wird. Erst am Freitagmorgen habe er nochmals Unterschriften eingereicht, jetzt seien es insgesamt mehr als 65 000.

Wenn der Stadtrat das Begehren am Mittwoch für unzulässig erklärt, will Stürzenberger dagegen klagen. „Wir wollen dann so schnell wie möglich eine Entscheidung vom Gericht“, sagt er. Wenn nötig, klage er sich durch sämtliche Instanzen. Wie lange es dauern würde, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, ist im Moment schwer abzusehen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und der Stadtrat hatten ohnehin angekündigt, gegen das Bürgerbegehren vorgehen zu wollen – und nehmen die Nachricht mit Erleichterung auf, dass das Begehren schon auf juristischer Ebene keinen Bestand haben soll. Allerdings wollen es die Stadträte nicht dabei bewenden lassen, das Bürgerbegehren nur juristisch wegzuwischen. OB Reiter will bei der Vollversammlung eine Resolution einbringen, mittels derer sich alle demokratischen Parteien im Stadtrat für Solidarität mit den Muslimen in der Stadt aussprechen.

„In München sind Menschen jeder Religion willkommen und sie haben ein Recht darauf, ihre Religion hier auszuüben“, so Reiter. Das Bürgerbegehren diene als Plattform für islamfeindliche Propaganda. „Es ist wichtig, dass wir uns als Stadtrat nicht nur juristisch, sondern auch politisch positionieren“, sagt Grünen-Fraktionschefin Gülseren Demirel. Auch CSU-Fraktionschef Hans Podiuk unterstützt die Resolution – betont aber auch: „Das heißt nicht, dass ein Islam-Zentrum an jedem Standort möglich ist.“

Derzeit ist für das Projekt eine Fläche auf dem entstehenden Kreativquartier an der Dachauer Straße angedacht. Zuerst aber muss der Penzberger Imam Benjamin Idriz die Finanzierung des Zentrums klären, für die er immer noch auf Katar hofft.

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