Vor dem Bayerischen Obersten ging es gestern um die Frage, inwiefern das Schiedsgericht des Vereins den Verkauf des Geländes für zulässig erklären kann – oder eben nicht. Der Hintergrund: Ein Teil der Mitglieder ist der Auffassung, dass der Verkaufspreis von 25 Millionen zu niedrig war. „Es gab alternative Angebote, bei denen wir 33 oder sogar 40 Millionen Euro hätten bekommen können. Sie wurden vom Vorstand aber nicht beachtet“, sagt eine neu gebildete Initiative der Turnerschaft.
Sie hatten das Schiedsgericht des Vereins angerufen, das entschied: Der Deal mit der Bayerischen Hausbau war unzulässig. Dagegen aber klagte der Vereinsvorstand nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Dort sagte Richterin Andrea Schmidt gleich zu Beginn der Verhandlung: „Wir würden dringend empfehlen, über eine gütlichen Einigung zu sprechen.“ Die kam letztlich auch zustande - mit dem Ergebnis, dass der Schiedsspruch des Turnerschaft „keine weitere Wirkung hat“. Im Klartext: Der Deal mit der Hausbau ist doch rechtens. Wenn Vereinsmitglieder das anfechten wollten, müssen sie vors Landgericht ziehen - das Schiedsgericht im Verein reicht dazu nicht aus.
Aktuell ist der Verein noch Eigentümer des Geländes, so hat es das Landgericht München I festgelegt. Der Vorstand hat die Bayerische Hausbau aber beauftragt, das beliebte Vereinslokal Sakrisch Guat räumen zu lassen. Termin ist bereits am 22. Februar – zum Leidwesen der Vereinsmitglieder.
Was sagt die Bayerischen Hausbau? Sie ist „nach wie vor überzeugt“ von dem Projektvorhaben an der Freisinger Landstraße und werde „dieses auch voranbringen und durchführen“, teilt Sprecher Mathias Weber. „Unsere Projektenwicklung arbeitet zusammen mit dem Planungsreferat derzeit an der Fertigstellung des Bebauungsplans des künftigen Quartiers.“ Die Zusammenarbeit mit der Turnerschaft sei „unverändert partnerschaftlich und sehr vertrauensvoll“.
Eine „überwältigende Mehrheit“ der Mitglieder habe dem Verkauf des Vereinsgeländes zugestimmt. Die Bayerische Hausbau wertet das Weber zufolge „als starken Vertrauensbeweis.“